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Kommunalpolitik Magdeburgs Schulcontainer auf Abstellgleis

Keinen Zusatzraum im Container will die Magdeburger Stadtverwaltung am Westring. Grund sind die hohen Kosten.

Von Martin Rieß 12.02.2017, 02:00

Magdeburg l Der Magdeburger Stadtrat hatte eigentlich beschlossen, dass die Grundschule „Am Westring“ einen Container bekommt: Aufgrund der räumlichen Enge in dem gemeinsam mit der IGS „Willy Brandt“ genutzten Gebäude könnte so bis zum Bau der neuen Grundschule für Stadtfeld Platz geschaffen werden. Stattdessen gibt es eine Doppelnutzung des Platzes durch Hort und Schule, was vor Ort u. a. die Organisation der Arbeit erschwert: Ein Raum dient bis 12 Uhr als Unterrichts-, danach als Hortraum.

Oberbürgermeister Lutz Trümper hat gegen den Containerbeschluss Widerspruch eingelegt. Er kann dies laut Kommunalverfassungsgesetz des Landes, wenn er wegen einer Entscheidung des Stadtrats einen Nachteil für die Stadt erkennt. Falls ein Beschluss rechtswidrig ist, ist er sogar zu einem solchen Schritt verpflichtet, so der Gesetzestext. Im Falle der Container verweist Lutz Trümper auf die Vereinbarung zwischen Schule und Hort: „Es ist doch alles geklärt zwischen Schulleitung und Internationalem Bund.“ Er verweist darauf, dass durch Kauf oder Miete sowie den Betrieb eines Containers mehrere Zehntausend Euro an unnötigen Kosten auf die Stadt zukommen. Solange sich der Stadtrat mit dem Thema nicht erneut befasst, ist der Container-Beschluss gestoppt.

Grünen-Stadtrat Jürgen Canehl hatte im Zuge der Diskussion seinen Unmut über die Streichung der Idee zum Ausdruck gebracht. Mit Blick auf die Vereinbarung zwischen Schule und Internationalem Bund stand die Frage im Raum, inwiefern Mitarbeiter und Leitung des IB hier eine gemeinsame Meinung vertreten.

Und auch Stadträte aus der Fraktion Die Linke/Future waren unzufrieden. Dennis Jannack monierte so, dass das Thema nicht zur Beratung in den Jugendhilfeausschus gegeben worden war – obwohl der an sich für Fragen um Hort und Jugendarbeit zuständig sei. René Hempel merkte an, dass mit der jetzt gültigen Regelung zur Doppelnutzung von Räumen die Hortmitarbeiter nur noch mit dem Umräumen von Materialien beschäftigt seien.