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Kristallpalast Das Hoffen auf ein Wunder

Der Kristall-Palast kommt unter den Hammer. Ein Magdeburger Verein wirbt seit längerer Zeit für den Erhalt des Denkmals.

Von Peter Ließmann 13.06.2016, 01:01

Magdeburg l Der Verein „Kristall-Palast-Magdeburg“ startete am Sonnabend erneut einen Versuch, um für den Erhalt der Traditions-Spielstätte an der Leipziger Straße zu werben. Mit einem Info-Stand wollte man auf einen wichtigen Termin am 15. Juni aufmerksam machen: An diesem Tag sollen das verfallene Gebäude nebst Grundstück versteigert werden.

Beim Verein hofft man auf ein Wunder: Es besteht die Möglichkeit, dass das Gebäude vom neuen Eigentümer abgerissen wird und dann für immer verloren ist. Der Grund: Der Kristallpalast steht zwar unter Denkmalschutz, sein schlechter baulicher Zustand lässt aber wohl einen Abriss zu. Aber vielleicht findet sich auch ein Investor mit viel Mut und Optimismus, der die Fassade des Gebäudes erhält und vielleicht sogar wieder eine Spielstätte daraus macht, meint Vereinsmitglied Max Schirmer im Gespräch mit Besuchern der Info-Veranstaltung, die am Kristallpalast stattfand. Man wolle nicht aufgeben. „Wir haben in den vergangenen Jahren das Gelände mehrfach von Gestrüpp und Unkraut befreit, um den Magdeburgern den Kristallpalast immer wieder zu zeigen und um sie darauf aufmerksam zu machen, was verloren gehen könnte“, sagt Vereinsmitglied Gabriele Chrupalla. „Es wäre wirklich schade drum.“

Die Versteigerung am kommenden Mittwoch könnte der Endpunkt einer langen rechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft, der der Kristallpalast gehört, werden. Zwei der Erben versuchen seit mehreren Jahren, Gebäude und Grundstück zu verkaufen, eine dritte Erbin verhinderte den Verkauf immer wieder. Jetzt soll durch eine Zwangsversteigerung rechtliche Klarheit geschaffen werden.

Dass die Versteigerung gleich beim ersten Mal zu einem erfolgreichen Ergebnis kommt, ist eher unwahrscheinlich. In der Regel schauen sich mögliche Interessenten erst einmal die ganze Sache genauer an. Kommt es zu keinem Gebot über dem festgelegten Verkehrswert und dem Mindestgebot von rund 120 000 Euro, wird vom Amtsgericht ein neuer Termin anberaumt. Der kann auch noch ohne Ergebnis bleiben. Beim dritten Termin zählt das Mindestgebot nicht mehr. Dann könnte der Versteigerungserlös auch deutlich unter dem Mindestgebot von 120 000 Euro liegen.