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Laufbahn-Werbung Magdeburg gibt Daten an Bundeswehr weiter

Die Stadt Magdeburg gibt Daten von Minderjährigen aus ihrem Melderegister an die Bundeswehr weiter. Doch ist das erlaubt?

Von Peter Ließmann 04.12.2018, 15:00

Magdeburg l Viele Minderjährige in Magdeburg bekommen Post vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Das Ziel der Werbesendungen: Jugendliche für eine Laufbahn bei der Bundeswehr zu interessieren — für den „Dienst an der Waffe“ nennt es Linken-Stadtrat René Hempel. Er vermutet, dass die Daten der Jugendlichen aus dem Melderegister der Stadt Magdeburg stammen.

Das sei richtig, antwortet Holger Platz, zuständiger Ordnungsbeigeordneter der Stadt Magdeburg, auf eine entsprechende Anfrage an die Stadtverwaltung. Die Meldebehörde liefere an die Bundeswehr einmal jährlich „Daten zu Personen mit deutscher Staatszugehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden“, so Platz, also von 17-Jährigen.

2015 sind Daten von 1324 Magdeburger Jugendlichen an die Bundeswehr übermittelt worden, 2016 waren es 1386 und 2017 dann 1466. Gedeckt werde diese Verfahrensweise durch das Soldatengesetz der Bundesrepublik, konkret den Paragrafen 58. Demnach darf die Bundeswehr diese Daten ausschließlich nur für Werbezwecke nutzen und muss sie nach einem Jahr wieder löschen. Auch darf die Stadt nur Name, Vorname und aktuelle Adresse der Jugendlichen an die Bundeswehr übermitteln.

Dass die kommunalen Meldeämter Daten ihrer „wehrfähigen“ Jugendlichen an die Bundeswehr, genauer an die zuständigen Kreiswehrersatzämter, weitergeben, war in Zeiten von allgemeiner Wehrpflicht normale Verwaltungspraxis. Heute regelt das Soldatengesetz diese Praxis, allerdings in deutlich abgespeckter Variante. Gedeckt sei die Datenweitergabe auch noch durch weitere Gesetze, etwa durch das Bundesmeldegesetz, so Holger Platz.

Aber es gibt auch eine „Ausstiegsklausel“ aus diesem Datenautomatismus, auf die das Rathaus aufmerksam macht. Nach Paragraf 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes können Eltern der Übertragung von Daten ihrer Kinder an die Bundeswehr widersprechen.

Das muss bei der Meldebehörde der Stadt Magdeburg passieren, das Formular dazu gibt es hier. Und auch, wer gerade volljährig geworden ist und keine Post von der Bundeswehr wünscht, kann auf diese Weise Widerspruch einlegen.

Für Sachsen-Anhalts Landesbeauftragten für den Datenschutz, Harald von Bose, ist die beschriebene Datenweitergabepraxis der Stadt Magdeburg kein Problem. Voraussetzung sei, dass die Weitergabe klar durch Gesetze geregelt und sie für den Bürger transparent sei und — besonders wichtig — dass dem Bürger ein Widerspruchsrecht eingeräumt werde.