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Leinenpflicht Zwei Hundewiesen weniger in Magdeburg

In Magdeburg dürfen Herrchen und Frauchen ihre Hunde auf 24 Wiesen frei laufen lassen. Einst waren es 26 Flächen. Zwei wurden verkauft.

Von Jana Heute 16.04.2018, 14:18

Magdeburg l Ursel Richter ist viel an der frischen Luft in Magdeburg unterwegs, liebt Spaziergänge im Stadtpark, im Herrenkrug oder auch an der Umflut. „Leider erlebe ich es immer wieder, dass Hunde nicht angeleint sind“, ärgert sie sich am Lesertelefon.

Dabei gibt es Bereiche, wo die Vierbeiner eigentlich frei laufen dürfen – wenn auch nur unter Aufsicht. Das gilt auf unbebauten Flächen außerhalb einer geschlossenen Bebauung, zum Beispiel auf Feldern (außer in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli) oder auf den in Magdeburg ausgeschilderten Hundewiesen.

24 Hundewiesen sind das verteilt über das Stadtgebiet. Hier dürfen sich die Hunde ohne Leinenzwang austoben. Allerdings hat die Stadt Magdeburg zwei vormalige Auslaufwiesen von der Liste gestrichen. Die Flächen an der Hermann-Hesse-Straße und an der Gutensweger Straße wurden herausgenommen, weil die Stadt diese Flächen verkauft hat, so erfuhr die Volksstimme auf Nachfrage.

Die Hundewiesen würden von der Bevölkerung angenommen, erklärt Stadtsprecherin Kerstin Kinszorra. Leider würden aber andere öffentliche Grünflächen (z. B. Moritzplatz) und die Baumscheiben im Straßenbegleitgrün als Hundetoiletten missbraucht und dadurch stark verunreinigt. „Das Verständnis dafür, dass der Hundekot auch auf Hundeauslaufwiesen zu entfernen ist, ist nicht bei allen Bürgern vorhanden“, so die Sprecherin.

Hinweise wie „Hundeschiete gehört in die Tüte“ würden nicht immer angenommen. Für den Stadtgartenbetrieb sei die Bewirtschaftung dieser Rasenflächen sehr pflegeintensiv. „So werden die Hundeauslaufwiesen mindestens zehnmal in der Saison gemäht und die Abfallbehälter wöchentlich entleert“, erklärt Kerstin Kinszorra.

Doch ohne die speziellen Hundeauslaufwiesen geht es nicht – dürfen die Tiere doch an den meisten anderen Stellen im bebauten Stadtgebiet formell nicht von der Leine. Anleinpflicht gilt auf den Straßen (inklusive Radwege, Gehwege, Brücken, Plätze) sowie in den öffentlichen Grünanlagen (außerhalb der ausgeschilderten Auslaufwiesen). Der Stadtordnungsdienst prüfe „im Rahmen der personellen Möglichkeiten“ die Einhaltung der Leinenpflicht, sagt Kinszorra. Soweit Verstöße festgestellt würden, folgten Verwarnungen oder Bußgeldbescheide.

In der Regel werde bei nicht angeleinten Hunden ein Verwarngeld von 15 Euro erhoben und häufig auch gleich vor Ort bezahlt. Von diesen 15 Euro werde im Einzelfall auch nach oben oder unten abgewichen, erklärt die Rathaussprecherin weiter. Es komme dabei auf die Tatumstände an. Dies betreffe auch nur unangeleinte Hunde auf Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen.

Bei nicht angeleinten Hunden auf Kinderspielplätzen werde meist sogar ein Bußgeldverfahren eingeleitet, da dies kein Kavaliersdelikt sei und der Verwarngeldrahmen bis 55 Euro „als nicht ausreichend angesehen“ werde. Wie viele Verfahren bisher eingeleitet wurden, dazu gab es keine Angaben.

Fakt sei, dass es regelmäßig Beschwerden bei der Stadt Magdeburg wegen unangeleinter Hunde gebe. Rund 70 Beschwerden seien das jedes Jahr, erklärt Kinszorra weiter. Dazu kämen noch Hinweise von Bürgern an die Dienstkräfte während der Streifengänge oder „bei Kontaktgesprächen“. Die Bevölkerung reagiere in Magdeburg „sehr sensibel auf diese Thematik“.

Sensibilität wünscht sich auch der Naturschutzbund (Nabu). Er appelliert an die Hundebesitzer, die Anleinpflicht zu beherzigen, und forderte die Kommunen auf, hier auch stärker Kontrollen durchzuführen. „Was nützen die besten Gesetze, wenn deren Einhaltung nicht kontrolliert wird“, betont Annette Leipelt vom Nabu Sachsen-Anhalt.

Sie verweist speziell auf die verschärfte Anleinpflicht vom 1. März bis 15. Juli auch in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen. Geregelt ist diese zusätzliche Anleinpflicht im Paragrafen 28 des 2016 novellierten Landeswaldgesetzes von Sachsen-Anhalt. Derzeit seien die freilebenden Tiere besonders störungsempfindlich. „Da kann ein freilaufender Hund großen Schaden anrichten, wenn sein Jagdtrieb erwacht und die Rufe der Besitzer ungehört am Hundeohr vorbeigehen“, so Leipelt. Besonders gefährdet seien derzeit bodenbrütende Vogelarten.

Annette Leipelt meint dazu: „Hundebesitzer, die ein Herz für die wilden Tiere haben, lassen beim Spaziergang ihren Liebling an der Leine.“

 

Diese Hundeauslaufwiesen gibt es in Magdeburg:

  • Johannes-R.-Becher-Straße, westlich Garagenkomplex
  • Klosterwuhne
  • Milchweg
  • Ulnerstraße/Florapark
  • Lerchenwuhne, am Fort VI
  • Thietmarstraße, nördlich Fußgängerbrücke
  • Olvenstedter Grund
  • Herrenkrug, nördlich der Eisenbahnbrücke
  • Robert-Koch-Straße/Rennetal
  • Nordpark/Ostseite
  • Askanischer Platz/Schleinufer
  • Döllweg/alter Friedhof
  • Schroteanlage, südlich des GutsMuths-Stadions
  • Maybachstraße, beidseitig
  • Platz des 17. Juni/südlich DB-Trasse
  • Stadtpark Rotehorn, Am Winterhafen
  • Stadtpark Rotehorn, nördlich Hubbrücke
  • Stadtpark Rotehorn, südlich des Sportplatzes
  • Stadtpark Rotehorn, südlich der Sternbrücke
  • Sternstraße, nördlich des Jahn-Stadions
  • Am Fuchsberg/Wiener Straße
  • Kirschweg/Fort II
  • Carnotstraße/Grünzug
  • Kroatenwuhne