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Immobilien Wie Magdeburg Investoren zu Sanierungen motivieren will

In Magdeburg sind im und nach dem Krieg viele Baudenkmale verloren gegangen. Damit dieser Trend nicht anhält, geht die Stadt auf Investoren von Immobilien zu.

Von Martin Rieß Aktualisiert: 23.4.2021, 10:21

Magdeburg. Denkmale und verwahrloste Immobilien sind in Magdeburg immer wieder Thema. Oberstes Ziel ist es, den Verfall historisch oder städtebaulich bedeutsamer Gebäude zu verhindern. Um diesen Wunsch Wirklichkeit werden zu lassen, möchte die Stadtverwaltung künftig mit Anhörungsverfahren auf ihr Vorkaufsrecht aufmerksam machen. Dies war während einer Sitzung des Bauausschusses zu erfahren. Zum Zuge kommen soll dieses Verfahren, wenn in der Stadtverwaltung der Eindruck entsteht, dass ein Käufer gar nicht vorhat, ein Gebäude zu sanieren.

Dies kann der Fall sein, wenn er hofft, das Gebäude nach dem Ablauf von Jahren gewinnbringend zu verkaufen oder es dann womöglich entgegen ursprünglichen Absichtserklärungen und entgegen dem, was dem Stadtbild zuträglich ist, abreißen und durch einen Neubau ersetzen zu lassen. Die Rechtsgrundlage für das Vorkaufsrecht ist das bundesweit geltende Baugesetzbuch. In den Paragrafen 24 bis 28 sind hier Einzelheiten zum Vorkaufsrecht der Kommune festgeschrieben. Unter anderem ist dort nachzulesen, dass eine Kommune das Vorkaufsrecht nutzen kann, wenn es um Sanierungs- und Erhaltungsgebiete geht, aber auch, wenn städtebauliche Missstände abgewendet werden sollen.

Es gibt eine Chance für die Eigentümer

Abwenden können potenzielle Käufer laut Baugesetzbuch das Vorkaufsrecht durch die Kommune in den meisten Fällen, wenn „die Verwendung des Grundstücks nach den baurechtlichen Vorschriften oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme bestimmt oder mit ausreichender Sicherheit bestimmbar ist“. Zudem muss ein Käufer in der Lage sein, das Grundstück binnen angemessener Frist dementsprechend zu nutzen und dies auch vertraglich festzulegen.

Ob es die Stadt aber im Fall der Fälle auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lässt, ist keinesfalls sicher. Ziel ist für die Stadt schließlich nicht, Immobilien anzuhäufen, sondern ein schlüssiges Finanzierungskonzept und den entsprechenden Finanzstatus des Investors vorgelegt zu bekommen.

Beispiele für wertvolle Häuser, die aus dem Stadtbild verschwunden sind, gab es in den vergangenen Jahren immer wieder. Für viele Magdeburger ist der Fall des Stadtbads ein Exempel dafür.