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Ölteppich Schmieriger Fall im Magdeburger Hafen

Wenn der Regen in Massen niederprasselt, werde mit dem Regenwasser Öl in den Magdeburger Industriehafen gespült.

Von Karolin Aertel 18.07.2020, 01:01

Magdeburg l Mit jedem Starkregen werden nicht nur Unmengen Regenwasser in den Schleusenkanal in Magdeburg gespült, sondern auch literweise Öl. Das zumindest beobachten Anwohner des Bauernwerder seit geraumer Zeit. Etliche Male haben sie Polizei und Feuerwehr informiert, um darauf aufmerksam zu machen. „Nach so gut wie jedem starken Regen schwimmen Ölteppiche auf dem Wasser“, erzählt Christoph Gehrke. Man könne beobachten, wie es aus den Regenausläufen in den Kanal läuft. Anwohner vermuten, dass illegal Öl oder dergleichen in Gullis entsorgt wird. Anfang Juni 2020 sei es sogar zu einem größeren Einsatz mit einem Polizeihubschrauber gekommen, erzählt er.

Die Wasserschutzpolizei bestätigt dies. Am 3. Juni sei es im Industriehafen zu einer Gewässerverunreinigung gemäß Paragraf 324 des Strafgesetzbuchs gekommen. Laut Polizeisprecherin Luisa Faßhauer sei auch ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet worden. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen kam unter anderem ein Polizeihubschrauber zu Dokumentationszwecken zum Einsatz. Die Polizeisprecherin erklärt jedoch auch: „Weitere Informationen können zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht gegeben werden.“

Seit 2017 seien insgesamt fünf Gewässerverunreinigungen im Industriehafen Magdeburg bei der Wasserschutzpolizei bekannt geworden. Es seien entsprechende Strafverfahren wegen Gewässerverunreinigung eingeleitet worden. Sollte der Täter vorsätzlich die Verunreinigung hervorgerufen haben, erwartet ihn eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren; bei Fahrlässigkeit von bis zu drei Jahren. In beiden Fällen sind auch empfindliche Geldstrafen möglich.

Während die Wasserschutzpolizei ermittelt, sieht die Stadt Magdeburg weniger Handlungsbedarf. Sie könne die Aussage der Anwohner, dass bei jedem Starkregen ein Ölfilm im Industriehafen festzustellen sei, so nicht bestätigen. „Unsere Feuerwehr hatte von Anfang 2019 bis heute zwei Einsätze in diesem Bereich. Bei dem jüngsten Einsatz im Juni war der Ölfilm so minimal, dass er von der Feuerwehr nicht aufgenommen werden konnte“, erklärt Stadtsprecher Michael Reif. „Die Ursache, bei deren Suche unser Umweltamt gemeinsam mit der Feuerwehr, Städtischen Werken Magdeburg (SWM), Wasserschutzpolizei und Magdeburger Hafen GmbH, maßgeblich beteiligt war, konnte weder durch den Einsatz eines Hubschraubers der Polizei noch bei einer Überprüfung der dortigen Regenausläufe durch die SWM festgestellt werden.“

Für den ordnungsgemäßen Betrieb verfügen die Regenausläufe der SWM über Sandfanganlagen mit Ölsperren, damit derartige Stoffe nicht in den Industriehafen gelangen können, so der Stadtsprecher weiter.

Sie unterliegen wasserrechtlichen Erlaubnissen und müssen ereignisbezogen, mindestens jedoch vierteljährlich, durch den Kanalnetzbetrieb kontrolliert und nach Bedarf, jedoch mindestens halbjährlich, gereinigt werden, erklärt Michael Reif. Auch die Städtischen Werke Magdeburg erklären, dass sie die Beobachtung der Anwohner nicht bestätigen können. „Im aktuellen Fall stehen wir im Austausch mit dem Umweltamt und auch den Behörden wie Wasserschutzpolizei. Der Ölfilm ist nicht durch unsere Ausläufe in das Gewässer gespült worden“, erklärt SWM-Sprecherin Anja Keßler-Wölfer.

Der aus der 22. Kalenderwoche bekannte Ölfilm sei ihnen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen gemeldet worden. Es handelte sich, laut SWM, jedoch um denselben, nur witterungsbedingt in Richtung Norden verlagerten Ölfilm. „An beiden Tagen wurden unsere Regenausläufe überprüft und keine Verunreinigungen oder Beeinträchtigungen festgestellt.“ Die Festlegungen von Maßnahmen zur Beseitigung und Gefahrenabwehr bei derartigen Ereignissen sowie weitere Kontrollen und Prüfungen finden in Abstimmung mit der Feuerwehr, Umweltamt, Magdeburger Hafen und der Wasserschutzpolizei statt. Zeitnah werden die Ergebnisse allen Beteiligten mitgeteilt, so die SWM-Sprecherin.

„Für den ordnungsgemäßen Betrieb sind unseren Regenausläufen Sandfanganlagen mit Ölsperren vorgeschaltet, die Einträge von derartigen Stoffen in den Industriehafen verhindern sollen. Die Regenausläufe/ Sandfanganlagen unterliegen entsprechend den wasserrechtlichen Erlaubnissen einer ereignisbezogenen, mindestens jedoch vierteljährlichen Kontrolle durch den Kanalnetzbetrieb. Eine Reinigung wird nach Bedarf jedoch mindestens halbjährlich durchgeführt.“ An den Spekulationen zum Verursacher wollen sie sich nicht beteiligen.

Das Vorgehen bei Bekanntwerden von Gewässerverunreinigungen erklärt Polizeisprecherin Luisa Faßhauer. Es wird im Allgemeinen als Sofortmaßnahme das Umweltamt als zuständige Gefahrenabwehrbehörde informiert und vonseiten der Polizei eine Strafanzeige wegen Gewässerverunreinigung von Amts wegen erstattet.

Im Rahmen der Sachbearbeitung werden alle notwendigen kriminalpolizeilichen Maßnahmen (u. a. umfangreiche Ermittlungen, Entnahme von Gewässerproben) getroffen, die zur Tataufklärung beitragen können.

Dazu zählt in jedem Fall die gutachterliche kriminaltechnische Untersuchung der entnommenen Gewässerprobe. Dabei wird ermittelt, um welche Substanz es sich handelt und ob diese geeignet ist, die Umwelt nachhaltig zu schädigen. Das Umweltamt entscheidet im Anschluss über die weitere Verfahrensweise.