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Parken Leitsystem für Magdeburgs Osten

Noch immer fehlt es in Ostelbien in Magdeburg an einem Verkehrskonzept für parkende Autos. Damit soll nun Schluss sein.

Von Tom Wunderlich 03.05.2019, 23:01

Magdeburg l Es ist das Dauerthema schlechthin in Magdeburger Stadtteilen; jeder, der ein eigenes Fahrzeug besitzt, der will auch seinen Stellplatz. Bisher hatte die Stadtverwaltung wenig Hoffnung auf Besserung gemacht. Nun aber kommt Bewegung in die Sache und zumindest theoretisch gibt es Lösungsansätze. Auch einen Termin für eine praktische Umsetzung nennt die Verwaltung bereits vorsichtig.

Bevor die schon so lange geforderte Stellplatzsatzung umgesetzt wird, müssen natürlich noch vorher einige Punkte geklärt werden. Der wichtigste dabei ist, welches Ziel die Satzung letztendlich verfolgen soll. Die Satzung soll dafür sorgen, dass die Stärkung des Lebenswertes sowie die Wohnqualität und die Wohnruhe in den Stadtquartieren erhöht wird. Zudem soll die Nahmobilität gefördert werden, denn wer auf öffentliche Verkehrsmittel und das Rad zurückgreift, der lässt das Auto stehen. Im Endeffekt soll die Überfrachtung des öffentlichen Verkehrsraumes durch abgestellte Kraftfahrzeuge minimiert werden.

Damit diese Ziele auch erreicht werden, soll auf verschiedene Konzepte zurückgegriffen werden. Eines davon ist „ISEK 2025“. Hierbei handelt es sich um ein im Jahr 2013 beschlossene Stadtentwicklungskonzept. In diesem sind vier Punkte zu finden, die die Stellplatzsatzung stützen. Zum einen die Stärkung der Innenentwicklung: „Ein zentrales Ziel ist die bauliche Entwicklung von Baulücken in integrierten Lagen, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann mittels einer Reduzierung der nachzuweisenden bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze eine wünschenswerte Lückenbebauung erleichtert werden“, erläutert Dieter Scheidemann von der Stadtverwaltung in einem Schreiben.

Außerdem wolle man das Zufußgehen attraktiver gestalten. Dadurch solle die Klimabelastung vermindert werden. In ISEK 2025 wird dieses Leitbild „Stadt der kurzen Wege“ genannt.

Als zweites Konzept greift der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030plus. Hier sind verschiedene Oberziele genannt, die in direkter Verbindung mit der Umsetzung der Stellplatzsatzung stehen. Aus dem Oberziel 5 „Ein Maximum an Mobilität mit einem Minimum an umweltschädlichem Verkehr – Stadt der kurzen Wege“ geht hervor, dass durch eine Verkehrsvermeidung des motorisierten Individualverkehrs die Gesundheitsbeeinträchtigung der Bewohner in den Wohnquartieren minimiert werden kann. Außerdem soll mit Oberziel 7 die Aufenthaltsqualität verbessert werden.

Um den VEP 2030plus umzusetzen, gibt es immerhin 113 Maßnahmenempfehlungen in einem Katalog. Darunter befinden sich drei, die sich explizit auf den ruhenden Verkehr fokussieren. Unter Punkt 29 wird die Weiterentwicklung des bestehenden Parkleitsystems, unter anderem durch Einbeziehung des ostelbischen Raums, für Verkehrs- und Parkraumsteuerung bei Großveranstaltungen konzeptioniert.

Gerade diese haben immer wieder große Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr in den betroffenen Stadtteilen Berliner Chaussee, Brückfeld und Cracau. Wenn Veranstaltungen dann auch noch parallel stattfinden, ziehen zumeist die Anwohner den Kürzeren. Bereits in der Vergangenheit hatte die Stadtverwaltung klar gemacht, das man kaum Einfluss auf die Planungen der Events habe, da diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten geplant würden.

Durch Punkt 40 soll zudem ein Parkraumkonzept für die Problembereiche und unter Punkt 100 eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Quartiers- und Gemeinschaftsgaragen erstellt werden. Die schrittweise Umsetzung der Punkte aus dem Maßnahmenkatalog soll bis zum Jahr 2030 erfolgen.

Tatsächlich hat die Stellplatzsatzung auch einige Gegner, mit denen die Stadtverwaltung Magdeburg nicht gerechnet hatte. So sind die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer strikt gegen die Satzung. Der außergewöhnlichen Positionierung der beiden Kammern will die Stadt mit einer schlüssigen Argumentation begegnen.

Doch wann können denn die Magdeburger nun mit einer Stellplatzsatzung im ostelbischen Raum rechnen? „Die Bekanntmachung der neuen Stellplatzsatzung im Amtsblatt und somit deren Rechtswirksamkeit wird aus aktueller Sicht nicht vor Mitte 2020 erreicht sein“, erläutert Scheidemann abschließend. Das hänge damit zusammen, dass die Satzung durch viele Gremien bearbeitet werden müsse.