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Parkplatzkontrollen Knöllchen vor Magdeburger Supermärkten

Supermarktketten in Magdeburg beauftragen zunehmend private Gesellschaften damit, für Ordnung auf ihren Parkplätzen zu sorgen.

Von Ivar Lüthe 24.01.2020, 00:01

Magdeburg l Karin S.* aus Magdeburg staunte nicht schlecht, als sie vom Einkaufen bei Kaufland an der Halberstädter Straße wieder zu ihrem Auto kam. Hinter dem Scheibenwischer steckte ein Knöllchen von der „PRS Parkraum Service GmbH". Von der Abteilung Ordnungsdienst der Firma erhielt sie damit eine Zahlungsaufforderung. Tatvorwurf: Parken ohne Parkscheibe. 15 Euro sollte sie innerhalb von sieben Tagen deshalb bezahlen. Mit notiert waren Zeit, Ort, das Kennzeichen ihres Autos und das Fabrikat des Wagens. Außerdem gab es ein Aktenzeichen. Alles wirkt offiziell und seriös. Aber ist es das auch? „Muss ich wirklich bezahlen? Was soll denn passieren, wenn ich nicht bezahle? Woher will diese Firma wissen, wer ich bin. Sie haben höchstens mein Kennzeichen, nicht meinen Namen und die Adresse", fragte sie sich.

Rechtsanwalt Ronni Krug aus Magdeburg kennt solche Fälle, dass jetzt auch vermehrt Supermärkte solchen Parkraumservice in Anspruch nehmen. Damit wollen die Supermarktketten unberechtigte Dauerparker von ihren Parkplätzen verbannen. „Grundsätzlich ist eine solche private Parkraumüberwachung rechtlich möglich", sagt der Anwalt. Die Supermarktparkplätze seien private Flächen. Und hier kann der Eigentümer entscheiden, ob er Regeln für die Nutzung des Parkplatzes, wie etwa Parkgebühr oder eine Höchstparkdauer mit Parkscheibenpflicht, einführt und dies auch kontrollieren lässt. Diese „Supermarkttickets" seien quasi das Pendant zu den Knöllchen, die das städtische Ordnungsamt im öffentlichen Parkraum verteilt, so Ronni Krug. Die dabei verlangten Vertragsstrafen variieren und können in Magdeburg durchaus auch knapp 25 Euro betragen.

Allerdings kann das städtische Ordnungsamt in der eigenen Straßenverkehrsbehörde nachschauen, wer der Halter des Fahrzeuges mit dem notierten Kennzeichen ist und ihn entsprechend anschreiben und gegebenenfalls mahnen, wenn er nicht zahlt. Wie ist das aber bei privaten Gesellschaften? Woher bekommen die Name und Adresse? Das kann Stephan Immen, Pressesprecher des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg, erklären. Denn die Halterdaten zu Kennzeichen können beim Kraftfahrt-Bundesamt über das zentrale Fahrzeugregister abgefragt werden.

Allerdings nur, wenn man einen Rechtsanspruch nachweisen kann. Das ist beispielsweise beim unberechtigten Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatgrundstück der Fall. Dann können der Grundstückseigentümer oder ein von ihm bevollmächtigtes Unternehmen die Herausgabe der Daten schriftlich beantragen, erläutert Immen. Rechtsanwalt Krug hat einen Tipp, wie man der Zahlung eines solchen Supermarktknöllchens möglicherweise doch noch entgehen kann: „Wenn Sie vergessen haben sollten, die Parkscheibe einzulegen und auch tatsächlich in dem Supermarkt eingekauft haben, heben Sie den Einkaufsbon auf. Sprechen Sie mit der Parkraumservice-Gesellschaft oder dem Supermarktbetreiber, die geben sich durchaus kulant in solchen Fällen und verzichten auf die Strafe. Denn sie wollen ihre Kunden ja auch behalten."

Anfang der Woche sorgte zudem ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt für Aufsehen. Das Gericht urteilte, dass Knöllchen, die von Mitarbeitern privater Firmen verteilt werden, rechtswidrig sind. Das Urteil machte schnell die Runde in der Öffentlichkeit und es kamen Fragen auf, ob dies auch für die Supermarktknöllchen gilt. Rechtsanwalt Krug: „Das Urteil hat mit den Supermarktknöllchen nichts zu tun. Hier geht es um den öffentlichen Verkehrsraum." Kommunen dürften laut dem Urteil keine privaten Unternehmen damit beauftragen, Parkverstöße zu ahnden. Dies sei hoheitliche Aufgabe, die nicht an private Dienstleister übertragen werden könne. *Name der Redaktion bekannt