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Polizei Magdeburger Fahrer im Rausch

Mehrere Fahrer sind in Magdeburg aufgefallen. Sie hatten zu tief ins Glas geschaut oder illegale Drogen konsumiert.

Von Martin Rieß 24.06.2018, 11:23

Magdeburg l Immer wieder fallen Polizisten auch in Magdeburg Autofahrer auf, die über die Maße Alkohol zu sich genommen oder die illegale Drogen komsumiert haben. Da sie oft aufgrund anderer Vergehen im Straßenverkehr auffallen, wird deutlich: Die gesetzlichen Vorgaben zu den Rauschmitteln haben einen guten Grund.

So hatten Beamte des Polizeirevieres am 22. Juni 2018 gegen 17.30 Uhr auf der Schönebecker Straße einen VW Golf aufgrund einer defekten Beleuchtung kontrolliert. Der 30-jährige Fahrzeugführer wirkte nervös, schwitzte stark und wies verkleinerte lichtstarre Pupillen auf. Zur Einnahme von Betäubungsmitteln sagte er, vor etwa fünf Wochen Speed konsumiert zu haben. Bei einer Durchsuchung der Person fanden die Beamten Cannabis und Amphetamin. Bei der Überprüfung des Autos fiel auf, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht und eine Entstempelung der Kennzeichen angeordnet worden war. Dies holten die Beamten umgehend nach, ordneten eine Blutprobenentnahme an, fertigten mehrere Strafanzeigen an und stellten die Drogen sicher.

In der Zollstraße stoppten Polizisten dann gegen 0.30 Uhr einen Nissan, nachdem dieser eine rote Ampel missachtet hatte. Der 48-jährige Fahrer stand erheblich unter Alkoholeinfluss. Der Atemalkoholwert betrug 1,5 Promille.

Anderthalb Stunden später kontrollierten Beamte einen 33-jährigen BMW-Fahrer in der Straße Am Fuchsberg. Dieser stand unter dem Einfluss von Amphetaminen.

In den vergangenen Wochen hat die Magdeburger Polizei immer über mehrere Vorfälle an einzelnen Wochenenden informiert. Unter anderem ging es dabei um Kokain, ein anderes Mal ging es vor allem um Amphetamine. 

Bei Fahrten im Rausch sieht das Gesetz empfindliche Strafen vor. Dem Ersttäter drohen so 500 Euro Geldbuße, ein Monat Fahrverbot und der Eintrag von vier Punkten im Verkehrszentralregister. Im ersten Wiederholungsfall droht ein Bußgeld in Höhe von 1000 EUR, ein Fahrverbot von drei Monaten und der Eintrag von vier Punkten im Verkehrszentralregister. Bei jedem weiteren Wiederholungsfall beträgt die Geldbuße 1500 EUR, ebenfalls ein Fahrverbot von drei Monaten und der Eintrag von vier Punkten im Verkehrszentralregister. Bei wiederholten Verstößen gegen die Vorschriften kann zudem eine Medizinisch-psychologische Untersuchung - gern auch als Idiotentest bezeichnet - angeordnet oder gar die Fahrerlaubnis entzogen werden.