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Prozessauftakt Mann in Wohnung mit Knochen niedergestreckt

In Magdeburg ist ein Mann in seiner Wohnung von zwei Angreifern mit einem 29 Zentimeter langen Rinderknochen niedergestreckt worden.

27.07.2016, 11:50

Magdeburg l Die Tatwaffe, mit der Toni F. in seiner Wohnung niedergestreckt worden sein soll, lässt auch erfahrene Ermittler mit der Stirn runzeln: ein 29 Zentimeter langer Rinderknochen. Damit sollen die beiden Angeklagten Benjamin S. und Steffen M. im Mai vergangenen Jahres Toni F. in seiner eigenen Wohnung im Stadtteil Sudenburg niedergestreckt haben. Anschließend sollen beide eine EC-Karte, Bargeld, Handy sowie ein Schlüsselbund erbeutet haben. Das bestreiten die beiden Angeklagten. Der Überfall sei lediglich eine Abreibung gewesen.

Doch der Reihe nach: Der mutmaßliche Haupttäter Benjamin S. ist am Landgericht Magdeburg bekannt. Bereits im November vergangenen Jahres saß er hier auf der Anklagebank. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass er gemeinsam mit einem anderen Freund ein Friseurgeschäft an der Lutherstraße überfallen hat. Für diese Tat wurde Benjamin S. zu 2 Jahren und vier Monaten Haft verurteilt und sitzt seitdem in der JVA. Die Tat, die nun am Landgericht verhandelt wird, lag zeitlich aber noch vor dem Friseurüberfall.

Anders als in der Anklageschrift behauptet, beteuerten Benjamin S. und Steffen M. bei der Verhandlung am Dienstag, dass sie ihr Opfer nicht ausrauben wollten. An diesem Punkt kommt die Freundin von Benjamin S., Karina C., ins Spiel, die auch schon mal mit dem Geschädigten Toni F. zusammen war. Mehr noch: Die drei lebten auch schon in einer gemeinsamen Wohnung, führten eine Dreiecksbeziehung – bis sich Karina C. für Benjamin S. entschied.

Das allerdings soll Toni F. nicht verkraftet haben. Er setzte Karina C. mit einer Mitteilung unter Druck, soll sie u. a. eine „Schlampe, die verrecken soll“, genannt haben.

Das wiederum ließ Benjamin S. nicht auf sich sitzen. An jenem verhängnisvollen Abend im Mai letzten Jahres kaufte er sich in einem Discounter eine Flasche Pfeffi, rauchte einen Joint – und traf auf Steffen M. Ihm erzählte er die komplizierte Beziehungsgeschichte. Und wie es der Zufall wollte, kannte auch Steffen M. den späteren Geschädigten Toni F. Er sei von ihm einmal beleidigt worden, sagte er.

Beide fassten den Beschluss, Toni F. eine Abreibung zu verpassen. Sie gingen zu seiner Wohnung und klingelten. Als keiner aufmachte, traten sie die Tür auf. Toni F., so die Darstellung der beiden Angeklagten, stand da in Unterhose mit Telefon und Schreckschusspistole. Die Waffe nahmen sie ihm ab und versetzten ihm eins mit dem Rinderknochen (Toni F. hat einen Hund), der in der Wohnung lag. Dabei erlitt er eine Platzwunde.

„Die Waffe habe ich mitgenommen. Mehr aber nicht“, sagte Steffen M. Das sieht die Staatsanwaltschaft anders und hätte dazu gern Toni F. persönlich befragt, doch der erschien am Dienstag nicht. Auch der Versuch von Richter Jan Lemke scheiterte, ihn von zu Hause abholen zu lassen. Er war nicht da. Dafür wurde gegen ihn ein Ordnungsgeld von 150 Euro verhängt. Die Verhandlung wird nun Donnerstag fortgesetzt.