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Riesenrad-Aufbau Schüller: Stadtpark ist kein Kurpark

An exponierter Lage in Magdeburg wird ein Riesenrad aufgebaut. Der Standort ist umstritten. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

Von Anja Guse 23.04.2020, 11:50

Magdeburg l Es ist nicht mehr zu übersehen. Am Mittwoch ist mit einem Kran das Joch für das 55 Meter hohe Riesenrad im Stadtpark Magdeburg montiert worden. Etwa zwei Wochen brauchen die Schausteller-Brüder Boos und ihr Team, um die Attraktion aufzubauen. Bis Ende August 2020 soll es dort stehen und hoffentlich trotz Corona-Krise bald in Betrieb gehen.

Der Standort auf dem einstigen Schotterparkplatz am Heinrich-Heine-Platz ist wohl überlegt, doch auch nicht ganz unumstritten. „Was wird hier als nächstes aufgebaut?“, fragen sich einige Magdeburger. Und was ist mit dem Naturschutz? Welche Auflagen gibt es zu beachten? Antworten dazu im Überblick:

Wem gehört der Platz?

Eigentümer des Areals ist die Stadt Magdeburg, erklärt Steffen Schüller, Geschäftsführer der Messe- und Veranstaltungsgesellschaft Magdeburg (MVGM). Der Bereich wurde der MVGM zur Nutzung überlassen. Dazu zählen das Gesamtumfeld der Hyparschale und Stadthalle bis an den Heinrich-Heine-Platz inklusive Parkplatz, die Flächen zum Adolf-Mittag-See sowie der ehemalige Schotterparkplatz, auf dem nun das Riesenrad aufgestellt wird. Bis zum Saisonende 1977 stand hier eine Holzachterbahn.

Was macht die MVGM mit den Flächen im Stadtpark?

Sie vermietet diese beispielsweise an Veranstalter. So fanden hier bereits Fisch- und Töpfermarkt statt oder das Open-Air-Konzert „Stars for Free“.

Kann jeder die Flächen mieten?

Grundsätzlich ja, sagt Schüller.

Welche Auflagen müssen beachtet werden?

Der Stadtpark ist ein Flächendenkmal. Eine Dauernutzung ist nicht gestattet. Laut Schüller dürfen nur sogenannte fliegende Bauten errichtet werden. Dabei handelt es sich um Anlagen, die nur für einen begrenzten Zeitraum dort stehen und dann wieder abgebaut werden. Weitere Auflagen, beispielsweise in Bezug auf den Naturschutz oder Anliegerinteressen, müssen die jeweiligen Veranstalter im Vorfeld selber klären.

Welche Genehmigungen muss ein Schausteller vorweisen, auch mit Blick auf den Standort?

Die Gebrüder Boos betreiben ein Reisegewerbe und haben eine deutschlandweit gültige Genehmigung für das Aufstellen von Fahrgeschäften, erklärt Hendrik Boos. Aus städtischer Sicht sind keine weiteren Genehmigungen für den Betrieb eines Riesenrads notwendig. Lediglich eine Abnahme „hat durch das Bauordnungsamt unter baurechtlicher Sicht zu erfolgen“, so Rathaus-Sprecherin Kerstin Kinszorra auf Volksstimme-Nachfrage. Mit Blick auf den Naturschutz berichtet Boos: „Wir haben uns mit dem Grünflächenamt vor Ort getroffen und den Baumbestand angesehen.“ Es gebe keine Bedenken.

Werden neben dem Riesenrad weitere Attraktionen oder Stände aufgebaut?

Weitere Fahrgeschäfte „sind mit Sicherheit nicht geplant“, sagt Schüller. Ein zweiter Rummelplatz sei nicht vorgesehen. „Aber ein Eiswagen oder ein Grill sind nicht ausgeschlossen.“

Sind für die Zukunft weitere Attraktionen oder Veranstaltungen im Stadtpark geplant?

Ja, so Schüller. Auch nach der Sanierung von Hyparschale und Stadthalle wird es auf den Freiflächen Veranstaltungen geben. „Wir haben hier schließlich keinen Kurpark“, meint er.