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Schule Neue Regeln für fünfte Klassen in Magdeburg

Die Zuordnung von Kindern zu den fünften Klassen in Magdeburg soll geändert werden. Der Stadtrat entscheidet Anfang Dezember 2020.

Von Martin Rieß 30.11.2020, 00:01

Magdeburg l Seit einigen Jahren ähnelt sich das Bild im Magdeburger Schulbetrieb: Wenn für Kinder der Wechsel in die fünfte Klasse ansteht, ist für viele Familien ein starkes Nervenkostüm angesagt. Denn eine Reihe der Schulen ist so beliebt, dass die Plätze nicht für alle Interessenten reichen. Die Folge: Gefragt sind Losglück und für viele Geduld auf der Warteliste.

Dieses grundsätzliche Problem wird auch für das kommende Schuljahr 2021/22 kaum behoben werden. Allerdings gibt es einige Neuerungen. Diese sollen in der Satzung geändert werden, die den Übergang der Kinder von der vierten in die fünfte Klasse regelt.

▶ Erstwunsch Schule in freier Trägerschaft: Im vergangenen Jahr hatte die Stadt festgelegt, dass diejenigen, die an einer Schule in freier Trägerschaft angenommen wurden, aus dem Lostopf für öffentliche Schulen ausscheiden. Diese Regelung hat die Landesverwaltung kassiert. Stattdessen sollen die Eltern, deren Kinder an einer freien Schule angenommen wurden, eine Verzichtserklärung unterzeichnen. Dass dies funktioniert, wird in der Stadtverwaltung bezweifelt. Daher soll das Losverfahren für die Plätze an den Schulen in Trägerschaft der Stadt bereits im März stattfinden. Ziel ist es, Zeit zu gewinnen und in Abstimmung mit den freien Trägern die Anmeldung von Kindern an mehreren Schulen zu verhindern.

▶ Reserveplätze: An Gemeinschaftsschulen wurden, auch wenn eine große Nachfrage bestand, Plätze freigehalten, damit Schüler zum Beispiel aus dem Gymnasium wechseln können. Diese Regelung gilt nicht mehr.

▶ Transparenz: Um den Familien, deren Kinder sich auf einer Warteliste befinden, Klarheit zu verschaffen, soll künftig im Internet veröffentlicht werden, welche Position auf der Warteliste als nächste berücksichtigt wird. Namen werden an dieser Stelle nicht veröffentlicht.

▶ Härtefälle: Wer auch ohne Losglück auf eine bestimmte Schule will, kann sich an die Härtefallkommission wenden. Dafür gibt es künftig eine Frist: Der Antrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides zu stellen. Die Entscheidungen über die Kriterien werden künftig detailliert protokolliert.

▶ Förderschulen: Die Regelungen zum sonderpädagogischen Feststellungsverfahren sind anders als in der bisherigen Regelung nicht mehr Bestandteil der Aufnahmesatzung.

▶ Auswärtige Schüler: Für Schüler, die aus anderen Gemeinden kommen und künftig an Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt unterrichtet werden sollen, muss künftig nicht allein die Zustimmung des abgebenden Schulträgers und damit die der Heimatkommune vorliegen, sondern auch ein Zusage zur die Übernahme des Gastschulbeitrages.

Der Stadtrat hat in seiner Dezembersitzung 2020 über die Änderungen an der Satzung zu entscheiden. Im Vorfeld haben mehrere Ausschüsse die Annahme der Drucksache aus der Stadtverwaltung befürwortet: der Ausschuss für kommunale Bürger- und Rechtsangelegenheiten, der Jugendhilfeausschuss und der Schulausschuss.