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Selbstjustiz Magdeburger sucht Täter in Eigenregie

Wiederholt fahnden betroffene Magdeburger mit Fotos und Videos nach Tätern im Internet.

Von Franziska Ellrich 14.04.2018, 01:01

Magdeburg l Bereits zum dritten Mal im Jahr 2018 sorgten Einbrecher für Schäden in dem Restaurant Petriförder direkt am Elbufer in Magdeburg. Die ersten beiden Male hatte Betreiber Frank Schönemann noch die Polizei alarmiert. Und wartete bisher vergeblich auf eine Rückmeldung, dass Täter identifiziert wurden.

Als vor einer Woche erneut nachts auf der Terrasse des Restaurants randaliert, Glaskästen zerstört und Möbel in die Elbe geschmissen wurden, entscheidet sich Frank Schönemann dafür, Videoaufnahmen seiner Überwachungskamera im Internet zu veröffentlichen.

In dem sozialen Netzwerk Facebook schreibt der Restaurantbetreiber dazu: „Für die Bekanntgabe, wer unser nächtlicher Besucher ist, gibt es eine Belohnung.“

Immer nachts, wenn die Gaststätte schließt, wird der Terrassenbereich per Video überwacht. Schilder weisen darauf hin. Mehr als 5000 Personen haben das Video aufgerufen. Innerhalb von sechs Stunden habe ihm jemand den Namen des mutmaßlichen Täters genannt, erklärt Frank Schönemann auf Nachfrage der Volksstimme.

Der Betreiber habe sich mit dem Mann in Verbindung gesetzt, er hatte die Randale sogar eingeräumt. Jetzt wird nach einer Lösung gesucht. „Der Facebook-Aufruf hat funktioniert. Dabei geht es nicht um Selbstjustiz“, sagt Frank Schönemann. Warum er nicht die Polizei eingeschaltet hat? Er fühle sich allein gelassen. Selbst wenn es zur Anzeige gekommen war, folgte wenige Wochen später nur ein Schreiben mit der Nachricht: Das Verfahren wurde eingestellt.

Frank Schönemann ist nicht der Erste, der die Suche nach einem mutmaßlichen Täter auf eigene Faust startete. Wiederholt haben in den vergangenen Wochen bestohlene Laden- und Restaurantbesitzer in Magdeburg Bilder im Netz veröffentlicht. Was sagt man bei der Polizei zu dieser Fahndung in Eigenregie? „Wir warnen davor, dass die Leute die Grenzen überschreiten“, so Polizeisprecher Mike von Hoff.

Sein eigenes Grundstück könne jeder per Video überwachen, aber sobald die Öffentlichkeit betroffen ist, werde es problematisch. Im Internet öffentlich mit solchen Aufnahmen zu fahnden, sei grundsätzlich verboten. Der Grund: „Es kann schlimme Folgen für denjenigen haben, der darauf zu sehen ist. Meistens können die Bilder nicht mehr gelöscht werden.“ Besonders fatal sei es, wenn auf den Aufnahmen möglicherweise gar nicht der Täter zu sehen ist.

Doch was passiert sonst mit den Aufnahmen der Betroffenen? „Grundsätzlich, wenn es solche Sequenzen gibt, fahren die Polizisten sofort raus und sichern diese Bilder“, erklärt Polizeisprecher von Hoff. Das komme eigentlich täglich vor. Doch die Betroffenen müssten in jedem Fall den Vorfall anzeigen. „Ansonsten können wir nicht handeln“, so Mike von Hoff.

In Sachen Videoüberwachung hat die Volksstimme auch bei einem Rechtsanwalt nachgefragt. Lars Hänig-Werner von der Magdeburger Kanzlei „Wulf & Collegen“ erklärt: Wer in seinem Restaurant oder Geschäft eine Kamera aufhängt, müsse unbedingt mit einem Schild darauf hinweisen. „Der Kunde muss Bescheid wissen.“ Im Gespräch mit der Volksstimme macht der Experte für Internetrecht deutlich: „Wenn ich mich dann trotzdem in dem Bereich aufhalte, heißt das nicht automatisch, dass ich damit einwillige, dass Videoaufnahmen von mir im sozialen Netzwerk hochgeladen werden.“

Wenn solche Aufnahmen im Internet auftauchen, könne das die Persönlichkeitsrechte verletzen, sagt Lars Hänig-Werner. Auch wenn darauf ein Täter zu sehen ist. In diesen Fällen kann es nicht nur passieren, dass der Betroffene selbst gegen die Veröffentlichung vorgeht, sondern auch vonseiten der Behörden kann es Konsequenzen geben. „Es ist durchaus möglich, dass der Datenschutzbeauftragte einschreitet“, macht Rechtsanwalt Lars Hänig-Werner deutlich.

Nicht nur die Veröffentlichung solcher Videoaufnahmen im Netz kann zu Problemen führen, sondern auch im Fall von ausgelobten Belohnungen für Hinweise zum Täter ist nicht alles erlaubt. „Man muss konkret beschreiben, wofür die Belohnung sein soll“, sagt Lars Hänig-Werner. Zudem sei die Formulierung „ganz entscheidend“. Es dürfe sich keinesfalls um einen Aufruf à la „tot oder lebendig“ wie im Western handeln.

Zudem dürften mit so einer Hinweissuche nicht die Massen aufgepeitscht werden. Der Rechtsanwalt: „Der Anreiz darf nicht überzeichnet sein.“ Die Persönlichkeitsrechte müssten geschützt werden, „sowohl Täter als auch Opfer haben Rechte“, so Lars Hänig-Werner.

Gegen Frank Schönemann läuft jetzt eine Anzeige wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Zwei Facebook-Nutzer hatten seine Aktion der Polizei gemeldet. „Zu unserem Schaden kommen nun noch die Kosten für einen Strafverteidiger. Was für eine kranke Welt!“, schrieb der Gastronom auf seiner Facebook-Seite und bekam im Netz innerhalb kürzester Zeit Hilfe von einem Anwalt angeboten.