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Seuchenschutz Magdeburger Geflügel genau im Blick

Nach Ausbruch der Geflügelgrippe im Jerichower Land gehören Teile Magdeburgs zur Beobachtungszone.

Von Martin Rieß 19.12.2016, 15:08

Magdeburg l Ende vergangener Woche ist in Möser in einer Geflügelzuchtanlage das für Vögel hochgefährliche Virus Influenca-A H5N8 festgestellt worden. Die Krankheit ist landläufig auch unter dem Begriff Vogelgrippe oder Vogelpest bekannt. Die Folge war nicht allein die Tötung des Bestands, sondern es wurde im Umkreis von zehn Kilometern eine sogenannte Beobachtungszone ausgerufen. In Magdeburg fallen Gebiete in den Stadtteilen Barleber See, Berliner Chaussee, Brückfeld, Gewerbegebiet Nord, Herrenkrug, Industriehafen, Neue Neustadt, Neustädter See und Rothensee darunter.

Zum einen bedeutet dies, dass lebende Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier und weitere Erzeugnisse aus Geflügel oder Federwild nicht aus einem Bestand in einen anderen gebracht werden dürfen. Dr. Eicke Hennig leitet das Magdeburger Gesundheits- und Veterinäramt und erläutert: „Das bedeutet beispielsweise auch, dass man mit einem Ziervogel nicht zum Besuch einer Geflügelausstellung verlassen darf.“

Ohnehin sind Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte jetzt untersagt. Vögel, die zur Aufstockung des Wildbestands vorgesehen sind, dürfen nicht freigelassen werden. Und auch die Jagd auf Federwild ist jetzt verboten.

Auch für Menschen, die eine Geflügelhaltung betreten, gelten jetzt besondere Vorschriften. Betriebsfremde Personen dürfen in einen Stall so nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung. Nach dem Besuch muss die Kleidung sofort abgelegt, gereinigt und desinfiziert oder – im Falle von Einwegkleidung - nach Gebrauch unverzüglich ordnungsgemäß entsorgt wird.

Beachtet werden müssen auch die Behälter und Fahrzeuge, die mit Geflügel, Federwild oder den Erzeugnissen aus ihnen sowie mit Futter für Vögel in Berührung gekommen sind. Das umfasst auch Fahrzeuge, die einen Bestand nur befahren haben. Fahrzeuge und Behälter seinen nach jeder Beförderung nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren.

Mit der offiziellen Bekanntgabe der Festlegung des Beobachtungsgebietes haben Tierhalter der zuständigen Behörde unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standortes und verendeter gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen. In Magdeburg ist das Gesundheits- und Veterinäramt zuständig.

Beobachtungsgebiet bedeutet im Übrigen darüber hinaus nicht, dass besondere Streifen unterwegs sind. Wenn aber tote Wasservögel wie Enten, Gänse oder Schwäne gefunden werden, sollte die Feuerwehr informiert werden. Der Tierrettungsdienst übernimmt dann die Bergung des Tieres und die Weitergabe zur Analyse. Eike Hennig macht deutlich: „Es geht uns tatsächlich nur um solche Wasservögel und nicht um tote Singvögel. Und auf jeden Fall muss dann die Feuerwehr informiert werden. Keinesfalls darf man in einem solchen Fall ein verendetes Tier selbst an einen anderen Ort transportieren.“

Der Virus befällt fast alle Vogelarten und löst bei vielen Arten die Krankheit in unterschiedlicher Intensität aus. Eine Übertragung auf Säugetiere und auf den Menschen findet sehr viel seltener statt – ist aber auch nicht ausgeschlossen.