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Sicherheit Magdeburger Radwege bald ohne Splitt

Streusplitt und Fahrradreifen, das verträgt sich schlecht. Magdeburg will den Einsatz des scharfkantigen Materials weiter einschränken.

Von Peter Ließmann 05.02.2019, 00:01

Magdeburg l Zwischen 400 und 600 Tonnen Splitt benötigt die Stadt Magdeburg pro Winter, um die Gehwege bei Eis und Schnee für Fußgänger passierbar zu machen. „Das hängt immer von der aktuellen Witterung ab“, sagt Andreas Stegemann, Chef des städtischen Winterdienstes. Die meisten Fußgänger freut’s, die Radfahrer dagegen nicht. Sie fürchten um ihre Gummireifen, die durch den scharfkantigen Splitt Schaden nehmen können.

Allerdings: Auf Radwegen wird in Magdeburg seit dem Winter 2015/16 kein Splitt mehr verwendet, sondern nur noch Auftausalz. „Fast nur noch“, schränkt Andreas Stegemann ein. „Auf dem Nordbrückenzug verwenden wir noch Splitt, da es sich dort um einen kombinierten Rad-Fußweg handelt.“ Auch damit soll im kommenden Winter Schluss sein. „Wir haben uns vorgenommen, dort auch nur noch Salz zu streuen.“ Im Winter 2019/20 wolle man damit beginnen. „Wir müssen es ausprobieren, ob es funktioniert, denn auf den Brücken über die Elbe besteht durch Wind und Feuchtigkeit eine besondere Situation bei Schnee- und Eiswetter.“

Splitt gegen Eisglätte kommt nur auf den öffentlichen Gehwegen zum Einsatz. Dort wird wiederum kein Salz gestreut. Das gilt auch an den Bereichen an Ampelanlagen und an Haltestellen. Das sind jedoch die Bereiche, die an manchen Stellen auch von Radfahrern passiert werden. Da könne man Radfahrern nur empfehlen, kurz vom Rad abzusteigen und es zu schieben, schlägt der Winterdienstchef vor.

Und auch beim Salz gibt es Ausnahmen. „Bei Treppen, Brückenaufgängen, auch bei Fußgängerüberwegen und bei Wegen mit starkem Gefälle können wir situationsabhängig Streusalz einsetzen“, sagt Andreas Stegemann.

Seit die Stadt Magdeburg auf den Radwegen von Splitt auf Auftausalz umgestellt habe, seien die Beschwerden von Radfahrern auch deutlich zurückgegangen. „Es kommt nur noch selten vor, dass sich Radfahrer bei uns über beschädigte Reifen beklagen oder sogar Schadensersatz fordern“, sagt Andreas Stegemann. Grundsätzlich habe die Stadt Schadensersatzansprüchen wegen beschädigter Reifen von Radfahrern nicht entsprochen.

Für Grundstücksbesitzer und -eigentümer gelte übrigens ein Streusalz-Verbot. Zulässig seien nur Abstumpfmittel, etwa Splitt, Sand oder Granulat. Die Stadt verwende keinen Sand gegen Eisglätte auf öffentlichen Wegen. Der Grund sei, dass Sand meistens eine Restfeuchte habe, die bei Minustemperaturen sofort gefriere und dann selbst eine glatte Oberfläche verursache.