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Sonderzahlung Ohne Tarifvertrag keine Corona-Prämie

Beschäftigte in Kindertagesstätten freier Träger sollen nicht automatisch von Corona-Sonderzahlungen profitieren.

18.02.2021, 00:00
Achtung SPEERFRIST 22.09.2017 16:00 Der Schriftzug "Kindergarten" steht am 20.09.2017 in der Erstaufnahmeeinrichtung Tübingen (EA), einer Unterbringungseinrichtung für besonders schutzbedürftige Personen, in Tübingen (Baden-Württemberg) an der Tür der Kinderbetreuung. Die Einrichtung wird am 22. September offiziell eröffnet. Sie wird künftig Platz bieten für bis zu 250 allein reisende Frauen mit und ohne Kinder sowie für Flüchtlinge, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Foto: Sebastian Gollnow/dpa ++ +++ dpa-Bildfunk +++
Achtung SPEERFRIST 22.09.2017 16:00 Der Schriftzug "Kindergarten" steht am 20.09.2017 in der Erstaufnahmeeinrichtung Tübingen (EA), einer Unterbringungseinrichtung für besonders schutzbedürftige Personen, in Tübingen (Baden-Württemberg) an der Tür der Kinderbetreuung. Die Einrichtung wird am 22. September offiziell eröffnet. Sie wird künftig Platz bieten für bis zu 250 allein reisende Frauen mit und ohne Kinder sowie für Flüchtlinge, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Foto: Sebastian Gollnow/dpa ++ +++ dpa-Bildfunk +++ dpa

Magdeburg l Für Beschäftigte von Bund und Kommunen ist in Tarifverhandlungen im vergangenen Jahr eine einmalige Corona-Sonderzahlung vereinbart worden - je nach Einkommensgruppe zwischen 300 und 600 Euro. Begünstigte sind unter anderem Mitarbeiter des Eigenbetriebes kommunaler Kindertageseinrichtungen, nicht aber per se Beschäftigte bei Trägern der freien Kinder- und Jugendeinrichtungen. Diese möchte Die Linke-Fraktion im Stadtrat jedoch ebenso honoriert sehen wie eben deren kommunal beschäftigte Kollegen.
Obgleich Verständnis für das Ansinnen des Ratsantrags der Linken bestehe, erteilt die Verwaltung der Landeshauptstadt dem Vorhaben eine Absage. Sie sieht darin sowohl finanzielle als auch rechtliche Hindernisse. Sozialbeigeordnete Simone Borris erklärt, dass dies den Vorgaben aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes widersprechen würde und daher nicht rechtmäßig wäre. Die Auszahlung der Corona-Prämie sei keine freiwillige Ausschüttung der Stadt gewesen, sondern das Ergebnis von Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst.