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Staatsanwaltschaft Ermittlungen zu Kita-Tragödie dauern an

Die Ermittlungen zum tragischen Tod eines zweijährigen Kita-Kindes in Magdeburg dauern weiter an. Der Junge war bei einem Ausflug ertrunken.

Von Ivar Lüthe 13.11.2020, 00:01

Magdeburg l Nach dem tragischen Tod eines zweijährigen Jungen, der Anfang Oktober 2020 bei einem Ausflug mit seiner Kita-Gruppe im Neustädter See ertrank, laufen die polizeilichen Ermittlungen noch. Ermittelt wird gegen die drei Betreuerinnen, die die Gruppe auf dem Ausflug begleiteten, wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Geprüft werde, ob Pflichtverletzungen vorliegen, die zu dem tragischen Ereignis geführt haben, sagte Staatsanwalt Frank Baumgarten auf Nachfrage. Voraussichtlich nicht vor Jahresende würden die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sein. Unter anderem würden noch Anhörungen laufen.

Die Kita-Gruppe mit drei Erziehern war am 2. Oktober 2020 Richtung „Cable Island“ am Neustädter See spazieren gegangen. Bei dem Ausflug war der Zweijährige vorerst unbemerkt verschwunden. Nachdem die Polizei informiert worden war, war das Kind leblos im flachen Wasser gefunden worden. Trotz der Wiederbelebungsversuche konnte im Universitätsklinikum Magdeburg nur noch der Tod des Zweijährigen festgestellt werden.

Die Trägerin der Kita, die PIN GmbH, verhängte nach dem tragischen Unglück zunächst ein Ausflugsverbot. Die betroffenen drei Erzieherinnen wurden von der Arbeit befreit. Sie haben bis heute ihren Dienst nicht wieder aufgenommen, wie Manuela Tönnies, Geschäftsführerin der PIN GmbH, auf Nachfrage erklärte. Aufgrund der andauernden Ermittlungen könne man sich zu Details aber nicht äußern.

Nach einem 14-tägigen eingeschränkten Regelbetrieb der Kita gestalten die Mitarbeiterinnen den Kita-Alltag wieder gemäß der Konzeption der Einrichtung, so Manuela Tönnies. Dazu gehörten nun auch wieder Ausflüge zum Beispiel in Form von Spaziergängen. „Wir als Träger haben bereits in der Vergangenheit gemeinsam mit den Einrichtungen über die gesetzlich geforderten Normbezüge hinaus Unterlagen und Richtlinien erarbeitet, die in Verbindung mit Ausflügen und Aufsichtspflicht zur Anwendung kommen und über die alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PIN GmbH informiert sind“, so die Geschäftsführerin. Absprachen und Regelungen zur Gestaltung von Ausflügen seien unter anderem in einem Sicherheitskonzept sehr konkret geregelt. Diese Regelungen und Anweisungen seien auch seitens der Fachaufsicht geprüft und nicht beanstandet worden.

„In Folge der Ereignisse, die uns alle bestürzt und traurig gemacht haben, sind die bestehenden Regelungen und Anweisungen nochmals ausführlich mit den Mitarbeiterinnen in unseren Einrichtungen besprochen worden. Zusätzlich werden die Mitarbeiterinnen der Kita ,Neustädter See’, so gewünscht, von psychologisch geschultem Personal unterstützt“, so Manuela Tönnies. Bereits kurz nach dem tragischen Ereignis waren Seelsorger für mehrere Tage in der Kita, um als Ansprechpartner für Angestellte, Eltern und Kinder da zu sein.