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Stadtpark Knatsch um Magdeburger Riesenrad

Um das Riesenrad im Stadtpark Magdeburg gibt es Knatsch. Die Denkmalschutzbehörde sei vor der Aufstellung nicht einbezogen worden.

Von Ivar Lüthe 26.08.2020, 01:01

Magdeburg l Es ist zweifelsohne ein Anziehungspunkt und ein beliebtes Fotomotiv: das Riesenrad der Gebrüder Boos im Stadtpark Rotehorn. Neben Albinmüllerturm und Stadthalle dreht es seit Mai 2020 und nun noch verlängert bis einschließlich 11. Oktober 2020 seine Runden an diesem prominenten Platz. Und das ist nicht unumstritten. Bereits beim Aufbau des 55 Meter hohen Rades gab es kritische Stimmen, die die Standortwahl monierten. Schon damals wurde hinterfragt, ob die Attraktion im denkmalgeschützten Park an der richtigen Stelle wäre. Bislang hieß es, es sei alles korrekt gelaufen.

Auf eine Anfrage des Linken-Stadtrates Oliver Müller unter dem Titel „Mit dem Riesenrad im Stadtpark auf dem Weg zum Magdeburger Plänterwald?“ in der Mai-Stadtratssitzung hat die Stadtverwaltung nun schriftlich geantwortet – und Kritik an der Verfahrensweise der Messe- und Veranstaltungsgesellschaft Magdeburg (MVGM), die den stadteigenen Platz per Nutzungs- und Überlassungsvertrag verwaltet und den Vertrag mit den Gebrüdern Boos zum Aufbau des Riesenrades geschlossen hat, geäußert.

Demnach sei die untere Denkmalschutzbehörde bei der Erteilung der Genehmigung zur Aufstellung des Riesenrades in der denkmalgeschützten Parkanlage nicht beteiligt worden. „Für die Aufstellung des Riesenrades wäre die Durchführung eines denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahrens erforderlich gewesen. Aus denkmalpflegerischer Sicht wird der aktuelle Standort des Riesenrades insbesondere durch die Nähe zum Stadthallenareal und zum Albinmüllerturm kritisch bewertet“, schreibt Dieter Scheidemann, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, auf die Frage von Stadtrat Müller, wie Oberbürgermeister Lutz Trümper dazu stehe, dass der von der Verwaltung vorgelegte und vom Stadtrat beschlossene Rahmenplan zum Stadtpark „Rotehorn“ an dieser Stelle eine solche Nutzung gar nicht zulasse. Außerdem wollte Müller wissen, welche ordnungsrechtlichen beziehungsweise disziplinarischen Konsequenzen das nach sich ziehen müsse.

Neben der Erklärung, dass die untere Denkmalschutzbehörde nicht einbezogen worden sei, schreibt der zuständige Beigeordnete zudem, dass die Aufhebung des Überlassungsvertrages über die Flächen im Stadthallenareal mit der MVGM zum 31. August 2020 im Zusammenhang mit der Modernisierung der Stadthalle und der Hyparschale erfolgen soll. Gleichzeitig würden die Flächen an der Stadthalle und der Hyparschale an den Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement Magdeburg und die Grünflächen an den Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe übergeben.

Dass der Vertrag zwischen Stadt und MVGM jetzt endet, habe allerdings nichts mit dem Knatsch um das Riesenrad zu tun, erklärt MVGM-Geschäftsführer Steffen Schüller. „Die Absprachen zur Rückgabe der Flächen im Zusammenhang mit der Modernisierung der Stadthalle und der Gestaltung des Umfeldes sind bereits lange vorher erfolgt“, so Schüller. Während der Zeit der Modernisierung der Stadthalle (voraussichtlich bis September 2024) und der Umfeldgestaltung (ab 2022) seien ohnehin keine Veranstaltungen oder Ähnliches dort möglich.

Einfluss auf den Betrieb des Riesenrades bis 11. Oktober oder bereits geplante Veranstaltungen wie die Kunstmitte vom 10. bis 13. September 2020 in der Stadthalle habe die Vertragsauflösung zum 31. August nicht, so Schüller. Mit der Stadt sei eine vorübergehend längere Nutzung für einzelne Zwecke vereinbart worden.

Was die kritisierte fehlende Beteiligung der unteren Denkmalschutzbehörde anbelange, so habe er dazu „eine grundsätzlich andere Meinung“. Für eine zeitweise Aufstellung eines Riesenrades oder auch für eine Veranstaltung sei aus seiner Sicht keine denkmalschutzrechtliche Genehmigung notwendig. Laut Schüller dürfen nur sogenannte fliegende Bauten errichtet werden. Dabei handelt es sich um Anlagen, die nur für einen begrenzten Zeitraum dort stehen und dann wieder abgebaut werden. „Es war von Anfang an klar, dass es sich hier nur um eine zeitlich befristete Attraktion handelt. Es findet kein nachhaltiger Eingriff in das Denkmal Stadtpark statt“, kontert der MVGM-Geschäftsführer.