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Stadtrachiv Uromas Geburtsurkunde geht online

Die historischen Bände des Personenstandsregisters werden digitalisiert. Damit wird der Zugriff vereinfacht. Für die Nutzer und für die Mitarbeiter.

Von Martin Rieß 19.09.2015, 01:01

Magdeburg l Der Stadtrat hat bei seiner Septembersitzung den Weg frei gemacht für eine Digitalisierung alter Personenstandsregister. Damit werden die Informationen von über 1,34 Millionen in Magdeburger Standesämtern vorgenommenen Einträgen zu Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen über das Internet zugänglich. Der Clou: Die Digitalisierung gibt es unentgeltlich. Das Unternehmen Ancestry, das beispielsweise Daten aus dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv München, aus dem Bundesarchiv oder dem Stadtarchiv Dresden und dem Landesarchiv Berlin digitalisiert hat, wird die Digitalisierung, Indexierung der Personennamen und die Speicherung kostenlos übernehmen.

Maren Ballerstedt, Leiterin des Magdeburger Stadtarchivs, erläutert das Geschäft: „In diesem Zuge erstellt das Unternehmen auch einen Index, in dem alle vorhandenen Dokumente zu einer Person aufgelistet und verlinkt sind.“ Wer über das Internet auf den Index und die Daten zugreifen möchte, muss bei dem Anbieter Ancestry ein Abo abschließen, welches es für 59 Euro für das Halbjahr gibt.

Maren Ballerstedt: „Das ist beispielsweise für Biografen, Familiengeschichtsforscher und Erbenermittler von großem Interesse.“ Der Vorteil für die Nutzer des Magdeburger Stadtarchivs: Von den Arbeitsplätzen in der Einrichtung an der Mittagstraße 16 können sie auch ohne Abo auf die Daten zugreifen. Zahlen müssen sie allein die üblichen Nutzungsgebühren für das Archiv.

Die Leiterin des Magdeburger Stadtarchivs sagt: „Seit dem Jahr 2009 bekommen wir nach einer Gesetzesänderung die Personenstandsregister aus dem Standesamt, für die die Schutzfristen abgelaufen sind.“ Als Fristen gelten 110 Jahre nach der Geburt, 80 Jahre nach einer Eheschließung und 30 Jahre nach dem Tod. Laut dem dann für die Unterlagen geltenden Archivgesetz sind die Daten frei für alle Interessierten zugänglich. Mit Blick auf den Datenschutz wurde dies alles rechtlich überprüft.

„Ich kann von Glück sprechen, dass wir mit der gesetzlichen Neuregelung vor einigen Jahren mit Ines Jordan eine sehr engagierte Mitarbeiterin bekommen haben, die sich um die zahlreichen Anfragen kümmert“, sagt Maren Ballerstedt. Was für eine Arbeit dahintersteckt, erklärt Ines Jordan an einem Beispiel: „Eine Schriftstellerin aus den Niederlanden hatte sich an uns gewandt: Sie war an einen Liebesbrief aus dem Zweiten Weltkrieg gelangt. Der Mann war im Laufe des Krieges in Magdeburg ums Leben gekommen.“

Nur: In dem angegebenen Zeitraum hatte sich partout keine Eintragung finden lassen. Seite für Seite waren Mitarbeiter aus dem Archiv die Bücher aus dem Standesamt durchgegangen. „Letztlich haben wir doch noch die Eintragung gefunden – als Nachtrag in einem Band aus dem Jahr 1947.“

Erschwert wird die Recherche dadurch, dass es in Magdeburg zeitweilig 15 Standesämter gab, die alle ihre eigenen Bücher führten. „Es ist oft gar nicht klar, in welchem Buch wir suchen müssen, wenn über die Gesuchten keine näheren Informationen vorliegen“, berichtet Maren Ballerstedt. „So müssen manchmal für eine Anfrage bis zu 200 oder gar 400 Register durchgesehen werden.“

Der digitale Index wird an dieser Stelle sofort das richtige Ergebnis bringen. Der Nutzer profitiert davon durch eine sehr viel größere Schnelligkeit und kann sich das entsprechende Dokument gleich selber ausdrucken. Und es gibt eine Vernetzung mit den anderen von dem Unternehmen erfassten Daten, wie Auswanderer- und Gefallenenlisten. Die Zahl der dort miteinander verknüpften Datensätze hat sich zuletzt binnen Jahresfrist um eine auf 15 Milliarden erhöht.

Magdeburg wird laut Stadtratsbeschluss zunächst die Geburtsregister von der Gründung der Standesämter in Preußen im Oktober 1874 bis Dezember 1903 mit 665 Bänden, die Sterberegister bis Dezember 1950 mit 1366 Bänden und die Heiratsregister bis Dezember 1923 mit 820 Bänden beisteuern.

Aus diesen werden rund 1,34 Millionen digitale Aufnahmen im TIF-Format entnommen. Später sollen dann neben den Adressbüchern von 1817 bis 1950/51 die Begräbnislisten aus den Jahren 1849 bis 1874, die Bürgerrollen ab dem Jahr 1632 und die Listen der Schutzverwandten erfasst werden.

Eine offene Frage ist vor diesem Hintergrund, ob die Stadt ihr Eigentum damit nicht unter Wert weggibt. Die Chefin des Stadtarchivs sagt: „Nein, auf keinen Fall.

Zum einen sind die Daten nach der Ablauffrist ohnehin frei einsehbar. Uns gehört allein der physische Träger – die Archivalien, daran behalten wir die Rechte. Wir haben auf der Grundlage des Archivgesetzes einen Vertrag zum gegenseitigen Nutzen geschlossen und räumen Ancestry Nutzungsrechte ein. Und für das Stadtarchiv ergeben sich riesige Vorteile.

Allein die Indexierung der Namen ist ein großer Gewinn. Diese hätten wir niemals selbst ausführen können.“ Und im Vertrag, der derzeit zur Unterschrift vorbereitet wird, ist genau geregelt, wie mit den Dokumenten aus Papier umgegangen wird: Die Firma finanziert Transport und Versicherung der Bücher und bekommt sie zur Digitalisierung nicht komplett, sondern nur in kleinen Gruppen.

Das Stadtarchiv ist im Internet unter www.magdeburg.de/stadtarchiv zu finden.