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Stadtrat Magdeburg Keine kleinen Plätze für die Wackeltiere

Ab und zu werden in Magdeburg in Baugebieten geplante Spielplätze gestrichen. Das sorgt für Fragen.

Von Martin Rieß 29.01.2017, 20:00

Magdeburg l Während der Sitzung des Bauausschusses in der vergangenen Woche hatte SPD-Stadtrat und Ausschussvorsitzender Falko Grube bereits angekündigt, die Kinderspielplätze in Bebauungsgebieten zu thematisieren.

Am Donnerstag war es dann im Stadtrat soweit, als es um eine Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet Leuschnerstraße in Cracau ging: Auf Vorschlag der Verwaltung wurde dort ein Spielplatz mit 325 Quadratmetern aus dem Plan gestrichen.

Der Grund: In der Nachbarschaft wurde erst vor kurzem der 1500 Quadratmeter große Spielplatz am Pechauer Platz eröffnet. „Wozu beschießen wir denn für Bebauungsgebiete Spielpläze, wenn sie dann eh immer wieder gestrichen werden?“

Der Baubeigeordnete Dieter Scheidemann sagte, dass in der Verwaltung bereits eine Übersicht erarbeitet werde, in wie vielen Fällen kleinere Spielplatzflächen aus Bebauungsplänen herausgefallen sind. Dieter Scheidemann sagt: „Die Zahl der Fälle hält sich aber in überschaubaren Grenzen.“

Während der Sitzung des Bauausschusses hatte er bereits den Vorzug der Spielplatzbetreiber für die großen Flächen herausgestrichen: „Auf einer sehr kleinen Spielfläche bringen sie ja allenfalls ein paar Wackeltiere unter.“

Auf den großen Plätzen, so die Ergänzung im Stadtrat, sei stattdessen Raum für ein vielfältiges Angebot, wie es von vielen Kindern und Eltern gewünscht werde.

Daher haben in Magdeburg auch die im Spielplatzkonzept ausgewiesenen großen Flächen Priorität. Eine Idee ist, statt in Bebauungsflächen Minispielplätze auszuweisen, die Investoren in Neubaugebieten an den Investitionen in größere Anlagen zu beteiligen.

Im Bauausschuss war bereits thematisiert worden, dass es beim Streichen von Spielplatzflächen in Bebauungsgebieten bislang selten Widerstand gegeben habe. CDU-Stadtrat Reinhard Stern hatte dort angemerkt, dass sich nicht einmal die Kinderbeauftragte zu Wort gemeldet habe.