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Steuer Hunde in Magdeburg per E-Mail anmelden

Die Stadt Magdeburg schlägt Veränderungen in der Hundesteuersatzung vor. Unter anderem können Hunde auch per E-Mail angemeldet werden.

Von Peter Ließmann 15.05.2018, 01:01

Magdeburg l Bei der Hundesteuer soll sich ab dem 1. Juli 2018 in Magdeburg einiges ändern. Das geht aus einer Beschlussvorlage für den Stadtrat Magdeburg hervor, die jetzt in den Fachausschüssen und dann im Juni im Stadtrat beraten werden soll.

Zukünftig sollen Hunde auch per E-Mail oder über die Internetseite der Stadt für die Hundesteuer an- und abgemeldet werden können. Bis jetzt ist dazu noch die sogenannte „Schriftform“ (also per Papier-Formular) notwendig. Und es soll auch möglich werden, die Vierbeiner telefonisch an- oder abzumelden.

Des Weiteren ist geplant, die fällige Hundesteuer immer ab dem 1. Januar eines Jahres von den Hundehaltern einzufordern. Gängige Praxis ist, die Hundesteuer immer in der Mitte des Jahres zu kassieren. Bei vielen Hundehaltern habe die Ausweisung des Hundesteuerjahres vom 1.7. bis 30.6. besonders bei Abmeldungen eines Hundes zu Nachfragen darüber geführt, wie lange die Hundesteuer noch fällig sei. Mit der Ausweisung des Hundesteuerjahrs vom 1. Januar bis zum 31. Dezember soll mehr Klarheit geschaffen werden.

Tatsächlich hat diese Neuerung erst einmal nur Auswirkungen für Neuanmeldungen von Hunden. Alle, die bereits Hundesteuer bezahlen, bekommen fristgerecht einen neuen Hundesteuerbescheid. Bis dahin bleibt für sie die alte Fälligkeitsregelung in Kraft.

Neu (und zugunsten der Hundehalter) soll der Beginn der Steuerpflicht für einen Hund geregelt werden. Bis jetzt beginnt die Steuerpflicht in dem Monat, in dem der Hund angemeldet wird. Beispiel: Der Hund wird am 29. Mai angemeldet, die Steuerpflicht beginnt am 1. Mai. In Zukunft soll die Steuerpflicht im Folgemonat beginnen, also Anmeldung beispielsweise am 29. Mai, Beginn der Steuerpflicht am 1. Juni.

Grund dafür sei, dass es immer wieder zu einer doppelten Besteuerung eines Hundes gekommen sei, etwa wenn Halter und Hund aus einer anderen Stadt nach Magdeburg gezogen sind. Am alten Wohnort wurde der Hund beispielsweise am 20. Mai abgemeldet, war also für Mai noch steuerpflichtig. In Magdeburg wurde das Tier am 29. Mai angemeldet, war nach alter Lesart ebenfalls für den Monat Mai steuerpflichtig, der Halter musste somit doppelt Steuern für seinen Hund bezahlen.

Und noch eine Neuerung: In Zukunft soll ein Hund auch rückwirkend von der Steuer abgemeldet werden können, wenn beispielsweise ein Tierarzt-Nachweis vorgelegt wird, dass der Hund eingeschläfert wurde. Nicht selten denken Hundehalter erst an die Steuerabmeldung, wenn der neue Steuerbescheid für den (bereits verstorbenen) Hund eingeht.