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Strafzettel Knöllchen sorgen für Kundenfrust

Kunden in Magdeburg sind frustriert. Weil sie auf einem Parkplatz eines Einkaufsmarktes ihre Parkscheibe vergaßen, müssen sie zahlen.

Von Stefan Harter 06.03.2019, 15:19

Magdeburg l „Wissen Sie, wie viel 25 Euro für uns sind?“, schimpft Friederike Otto. Seit Jahren ist die alleinerziehende Mutter und Studentin Kundin im Rewe-Markt an der Großen Diesdorfer Straße in Magdeburg. Als sie nun kürzlich nach einem Einkauf zu ihrem Auto zurückkehrte, klemmte ein Strafzettel unter dem Scheibenwischer. Weil sie keine Parkscheibe hinterlegt hatte, soll sie eine Vertragsstrafe von 24,90 Euro zahlen.

Für solch eine vermeintliche Lappalie viel Geld, findet sie. „Ich für meinen Teil bin unfassbar verärgert und suche nun alternative Märkte“, meint sie.

Dieser Meinung ist auch Ute Joost, der das gleiche Missgeschick passiert ist. „Erschüttert waren wir über die Höhe der eingeforderten Gebühr, nämlich 24,90 Euro. Ich empfinde diesen Betrag als nicht angemessen und völlig überhöht“, erklärt sie. Beide Leserinnen geben an, dass die Regelung erst seit kurzer Zeit auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums an der Großen Diesdorfer Straße 186 gilt.

Viele Supermarkt-Betreiber geben die Kontrolle und Bewirtschaftung ihrer Kundenparkplätze in fremde Hände ab. Das Ziel aus Sicht der Händler ist klar: Ungewollte Dauerparker sollen so vertrieben werden. Im Fall der Großen Diesdorfer Straße 186 ist die Fair Parken GmbH aus Düsseldorf, einer der größten Anbieter Deutschlands, verantwortlich.

Auf Volksstimme-Anfrage erklärt ein Sprecher des Unternehmens, dass der Parkplatz am Rewe-Markt entgegen den Leseraussagen bereits seit April 2018 bewirtschaftet werde. Damals seien die Autofahrer in einer einwöchigen Startphase auf etwaige Vergehen hingewiesen worden. Seitdem würden „auffällige Tafeln“ die Parksituation erklären.

Zur Höhe der Gebühren erklärt der Unternehmenssprecher: „Als privatwirtschaftlich agierende Unternehmen können die Parkraumbewirtschafter den Betrag bei Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen in einem angemessenen Rahmen selbst festlegen.“ Genauere Angaben zur Kalkulation könne er nicht geben. Zum Vergleich zeigt jedoch ein Blick in den aktuell gültigen Bußgeldkatalog: Wer auf einem öffentlichen Parkplatz ohne Parkscheibe sein Auto abstellt, muss nach drei Stunden auch schon ein Bußgeld über 30 Euro zahlen.

Allerdings ist der Name von „Fair Parken“ Programm: „Wenn der betroffene Fahrer nachweisen kann, dass das Knöllchen unberechtigt ist, z. B. durch die Vorlage eines Belegs von seinem Einkauf, wird es selbstverständlich storniert“, erklärt der Sprecher. Das Unternehmen bewirtschaftet derzeit vier Parkplätze in Magdeburg.

Auch Rewe als Eigentümerin des Einkaufszentrums wurde um eine Stellungnahme gebeten. Diese steht noch aus.