Angebliche „Spaziergänge“ Polizei Magdeburg stellt strenge Regeln für nicht angemeldete Corona-Demos auf
Die Polizei Magdeburg hat Regeln für die nicht vorab angezeigten Corona-Demos im Stadtgebiet aufgestellt. Eine neue Allgemeinverfügung stellt klar, woran sich die Teilnehmer der angeblichen „Spaziergänge“ halten müssen.
Magdeburg/DUR – Die Polizei Magdeburg will die Corona-Demos in der Stadt mit einer Allgemeinverfügung begrenzen. Demnach dürfen nicht vorab angezeigte Versammlungen ab sofort nur noch an einem Ort stattfinden. Eine Demo durch die Stadt ist nicht mehr zulässig. Ausnahmen seien nur dann möglich, wenn die Versammlung regulär und 48 Stunden vorab bei der Polizei als Versammlungsbehörde angezeigt wird.
Zudem gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Maske darf nur für Redebeiträge oder zur Identifikation des Teilnehmers abgenommen werden. Befreit von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum 6. Geburtstag und Menschen mit Attest.
Weiter muss auf den Versammlungen zwingend ein Abstand von 1,50 Metern zwischen den Versammlungsteilnehmern eingehalten werden, so die Allgemeinverfügung, die vorerst bis zum 10. Januar gilt.
In den vergangenen Wochen hatten sich jeweils am Montag mehrere Tausend Menschen in Magdeburg zu den angeblichen „Spaziergängen“ versammelt. Die Demonstrationen waren nicht angezeigt worden, die Teilnehmer verstießen reihenweise gegen Abstandsregeln und Maskenpflicht. Am vergangenen Montag hatten sich bis zu 5000 Menschen beteiligt. In der Woche davor waren mehrere Polizisten von Demo-Teilnehmern aus dem rechten Spektrum und der Hooligan-Szene verletzt worden.