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Tempo 30Teilerfolg für Anlieger in Magdeburg

Nach Anwohnerklagen und Forderungen im Stadtrat plant Magdeburg die Ausweisung einer Tempo-30-Zone am Klusdamm.

Von Katja Tessnow 13.07.2017, 01:01

Magdeburg l Entlang dem Klusdamm in Magdeburg sind neue Wohnviertel gewachsen und das Wachstum hält an. Haus um Haus entstehen neue Siedlungen aus Einfamilienhäusern, in denen vorwiegend junge Familien eine neue Heimstatt finden. „Dadurch sind die Einwohnerzahl und das Verkehrsaufkommen am Klusdamm gewachsen. Aufgrund dieser Entwicklung erscheint es notwendig, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren und eine höhere Verkehrssicherheit zu schaffen“, sagt Karsten Köpp (Linke), der gemeinsam mit Manuel Rupsch (CDU) und Jens Rösler (SPD) im April 2017 im Stadtrat Magdeburg mobil machte für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Klusdamm. Der Prüfantrag fand Zustimmung im Rat.

Am 11. Juli machte die Verwaltung ihr Prüfergebnis öffentlich. Köpp nennt es einen „Teilerfolg“ für die Anlieger. Für den Abschnitt zwischen Karl-Kühn-Weg und Steindamm und in neun Nebenstraßen wolle die Stadt die Errichtung einer Tempo-30-Zone bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen, schreibt der für Bau und Verkehr zuständige Beigeordnete Dieter Scheidemann. Der dazu erforderliche Be- und Entschilderungsplan werde im Laufe des 3. Quartals 2017 erstellt. Der Klusdamm firmiert danach nicht mehr als Hauptstraße, sondern es gilt das Rechts-vor-links-Gebot.

Für den Abschnitt zwischen Pechauer Platz und Karl-Kühn-Weg sieht die Verwaltung dagegen Probleme bei der Ausweisung als Tempo-30-Zone. Grund ist das angrenzende Gelände der Bereitschaftspolizei und deren Ansprüche an Zufahrten und Vorfahrtsregeln. Sicherheit und Ordnung rangiere vor Verkehrssicherheit, so Scheidemann.

Als ein Mittel gegen Raserei in diesem Straßenabschnitt empfiehlt die Verwaltung die Abschaffung des eingeschränkten Halteverbotes an der Ostseite des Klusdamms. „Die geparkten Fahrzeuge vermindern punktuell den Fahrbahnquerschnitt und führen zu einem niedrigeren Geschwindigkeitsniveau.“ Mit der Polizei sei der Vorschlag allerdings noch nicht geklärt.

Anders als im Fall Klusdamm erachtet die Verwaltung eine weitere Verkehrsberuhigung in der Erich-Kästner-Straße als unnötig. Hier herrscht schon ein Tempo-30-Gebot.

Die Anlieger fühlen sich dennoch belästigt, mindestens seit im Zuge des Häuserbaus in der Nachbarschaft Lkw die Straße passieren. Auch dieses Problem hatten der Linke Köpp und in der Folge auch sein CDU-Kollege Rupsch in den Stadtrat getragen und u. a. die Aufstellung eines Sperrschildes für Lkw angeregt. Die Verwaltung bleibt auf Nachfrage von Köpp bei ihrer Ablehnung.

Die Verkehrszählung 2016 habe eine stündliche Verkehrsbelastung von 92 Fahrzeugen zu Spitzenzeiten ergeben. „Dieser Ist-Wert erreicht noch nicht einmal ein Viertel des möglichen Wertes der Verkehrsbelastung für Wohnstraßen“, so Scheidemann. Sein Urteil: „Maßnahmen für eine aktive Reduzierung der Verkehrsbelastung sind nicht erforderlich.“