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Urteil1800 Euro Strafe für Parkscheinfälscher

Ein Parkscheinfälscher in Magdeburg muss 1800 Euro Strafe zahlen. Insgesamt wurden acht gefälschte Tickets entdeckt.

Von Franziska Ellrich 16.09.2017, 01:01

Magdeburg l Das erste Urteil gegen einen der Parkscheinfälscher in Magdeburg ist gefallen: Eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen mit je 30 Euro soll der Fälscher bezahlen. Die Mitarbeiter des Magdeburger Ordnungsamtes hatten im Herbst 2016 und Winter insgesamt acht gefälschte Parkscheine in der Innenstadt entdeckt.

Die Ordnungsamtsmitarbeiter warteten in diesen Fällen auf die Fahrer, stellten die gefälschten Parkscheine sicher und erstatteten Anzeige wegen Urkundenfälschung. In zwei Fällen wurden die Wagen sogar abgeschleppt. Noch ist das Urteil des Magdeburger Amtsgerichts im Fall des ersten Parkscheinfälschers allerdings nicht rechtskräftig.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben derzeit noch die Möglichkeit, Berufung oder Revision einzulegen. Die Grundaussage des Richters sei jedoch sehr deutlich gewesen, heißt es von der Stadt Magdeburg. Es handele sich bei den gefälschten Parkscheinen nicht um ein Kavaliersdelikt.

Im Oktober 2016 haben die Ordnungsamtsmitarbeiter sieben der acht gefälschten Tickets in drei verschiedenen Autos entdeckt. Die Fahrer kamen aus Magdeburg, dem Bördekreis sowie dem Salzlandkreis.

Gleich das ganze Fahrzeug, in dem sich eine Fälschung befand, mussten die Ordnungsamtsmitarbeiter sicherstellen und abschleppen lassen, weil der Fahrer sich nicht mehr blicken ließ. Die Unterschiede zwischen Original und Fälschung seien nur bei sehr genauem Hinsehen zu erkennen, erklärte damals Stadtsprecherin Kerstin Kinszorra. „Dafür haben sogar unsere Fachleute eine Weile gebraucht.“

In allen Fällen hat die Stadt Magdeburg gleich bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet und das Beweismaterial der Ermittlungsbehörde übergeben. Das erste Ergebnis sind die 1800 Euro Strafe, die einer der Parkscheinfälscher im Zuge des aktuellen Urteils jetzt zahlen muss. Für Urkundenfälschung drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.