1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Bewährung nach Überfallen auf Shisha-Bar

Urteil Bewährung nach Überfallen auf Shisha-Bar

Nach zwei brutalen Überfällen auf eine Magdeburger Shisha-Bar sind vier Männer verurteilt worden, aber nicht wegen Schutzgeld-Erpressung.

Von Anja Guse 24.03.2020, 12:27

Magdeburg l Eine räuberische Erpressung von Schutzgeld konnte den vier jungen Angeklagten im Prozess am Landgericht Magdeburg zwar nicht nachgewiesen werden, aber alle vier Männer sind am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Die Freiheitsstrafen zwischen neun Monaten und zwei Jahren sind allesamt auf Bewährung ausgesetzt. Drei der vier Angeklagten befanden sich bis Montag in Untersuchungshaft und wurden nach der Urteilsverkündung freigelassen, erklärte Gerichtssprecher Christian Löffler auf Volksstimme-Nachfrage.

Die Männer, die zur Tatzeit zwischen 20 und 23 Jahre alt waren, hatten mit wechselnder Beteiligung zwei Mal eine Shisha-Bar in Magdeburg in der Nähe zum Hasselbachplatz überfallen. Hier sollen sie auf andere Menschen eingeschlagen und Möbel und Flaschen zerschlagen haben. Dabei sollen nach Zeugenaussagen auch Schüsse gefallen sein. Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage davon aus, dass das Motiv für die Überfälle Schutzgeld-Erpressung gewesen sein soll.

Für die Erpressung sah das Gericht nicht genügend Anhaltspunkte. Die Beweismittel dafür seien nicht ausreichend gewesen, heißt es in einer Mitteilung. Allerdings bestand ein hinreichender Tatverdacht für die gefährliche Körperverletzung als auch die Sachbeschädigung.

Die Urteile im Einzelnen

  • Ramazan I. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung verurteilt.
  • Shamil I. wurde wegen gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung verurteilt.
  • Ilijas I. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung der Strafe aus einem Urteil des Landgerichts Halle vom 10. Januar 2020 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung verurteilt.
  • Ibragim G. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung des Strafbefehls des Amtsgerichts Magdeburg vom 5. August 2019 zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesgerichtshof kann bis 30. März 2020 Revision eingelegt werden.