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Veranstaltungen Saalverbot für Parteien in Magdeburg

An den Benutzerordnungen für Bürgerhäuser entzündet sich im Magdeburger Stadtrat ein Streit ums Parteienverbot in Veranstaltungsräumen.

Von Katja Tessnow 28.07.2020, 01:01

Magdeburg l Gleich „§ 1 Allgemeines / Widmungszweck“ der neuen Benutzerordnungen ist Stein des Anstoßes. Absatz zwei des Paragrafen lautet: „Ausgeschlossen von der Nutzung sind parteipolitische Veranstaltungen, Wahlwerbeveranstaltungen und die parteipolitische Einflussnahme auf die öffentliche Meinung.“ Die gleiche Regelung gilt für Rathaus, Johanniskirche, kommunale Kitas und Schulen, den Gemeindehof Pechau und das Gutshaus Beyendorf.

Als „nicht angemessen“ bezeichnet Christian Mertens (AfD) den zitierten Passus und beantragt namens seiner Fraktion dessen Streichung. Es sei schlicht kaum anderer Raum für Veranstaltungen vorhanden gerade in den dörflichen Stadtrandlagen, weshalb das Verbot vor Ort jegliches parteipolitische Engagement unterm schützenden Dach quasi unmöglich mache.

Er sei „tendenziell selten mit der AfD einer Meinung“, schließt sich CDU/FDP-Fraktionschef Wigbert Schwenke in diesem Fall aber der Argumentation an. Extremistische Parteien „wie MLPD oder NPD“ wolle er zwar auch nicht in städtischen Häusern, „aber wo ist die Grenze?“. Schließlich stelle auch die freiwillige Feuerwehr Listen zur Ortschaftsratswahl in den Stadtrandsiedlungen auf. „Darf die dann auch keine Veranstaltungen in den Bürgerhäusern abhalten?“

Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD) erinnerte an die jahrelange politische Debatte zur Sache und den einst erklärten Ratswillen, kommunale Häuser „wie zum Beispiel das Rathaus, die Johanniskirche und einige mehr“ frei von reiner Parteipolitik zu halten. Selbstverständlich könne die Feuerwehr ins Bürgerhaus einladen, sogar einzelne Ratsfraktionen oder mehrere zum Bürgergespräch. Politik ist erlaubt im Bürgerhaus. Ausgeschlossen seien lediglich Veranstaltungen unter der Flagge einer Partei.

AfD-Rat Ronny Kumpf griff Trümpers Erklärung umgehend auf und fragte: „Wir als AfD-Fraktion dürften also zum Bürgerdialog ins Rathaus einladen?“ Auf Trümpers leicht unsicher wirkendes Nicken, kündigte Kumpf umgehend an: „Danke, dann werden wir das zeitnah umsetzen.“

Manuel Rupsch (CDU) argumentierte mit Blick vor allem auf ältere und nicht mehr mobile Anwohner in den Randstadtteilen. „Wir wollen ja mit ihnen ins Gespräch kommen und etwas für sie bewirken.“ Solch Dialog müsse schon auch in Randau und Calenberge möglich sein.

Trümper konterte: „Der Stadtrat ist da völlig frei in seiner Entscheidung. Sie wollten damals nicht die NPD in unseren Hallen haben, aber ich sage Ihnen, die werden dann auch kommen.“

Am Ende ging die Abstimmung zum AfD-Antrag auf Streichung des Parteienverbots in den Bürgerhäusern äußerst knapp aus. Mit AfD, CDU/FDP und den Kleinfraktionären von Gartenpartei/Tierschutzallianz votierten 20 Räte pro Streichung. Nur eine Drei-Stimmen-Mehrheit – insgesamt 23 Räte von Linke, SPD und Grüne/future! – hält den Ausschluss von Parteiveranstaltungen in einigen Magdeburger Veranstaltungshäusern weiter aufrecht.