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Verbraucherschutz Hotelgutscheine - nur ohne Hotel

Ein Hotel beherbergt Flüchtlinge. Der Hotelbetrieb ruht bis Ende 2017. Hotelgäste, die Gutscheine erworben haben, bleiben auf diesen sitzen.

Von Jana Heute 03.12.2015, 00:01

Magdeburg l Erhard Krull hatte sich schon auf Magdeburg gefreut. Zwei Wochen lang wollte der Ostwestfale im Januar 2016 Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt erkunden und dabei im City-Inn-Hotel in der Carnotstraße nächtigen. Gutscheine dafür hatte er geschenkt bekommen.

Doch dann die böse Überraschung. Als Krull vor kurzem den Hotelaufenthalt im Januar mit einer Buchung festzurren wollte, bekam er per Mail die Absage: „Wegen Umbaumaßnahmen bleibt das Hotel City Inn Magdeburg bis zum 31.12.2017 geschlossen. Sie können gerne Ihren Gutschein zu einem späteren Zeitpunkt einlösen.“

Schnell fand unser Leserbriefschreiber heraus, dass in Wirklichkeit eine andere Nutzung dahintersteckt. Die Stadt hat das Hotel für zwei Jahre als Flüchtlingsunterkunft angemietet. „Ich selber betreue ehrenamtlich Flüchtlinge und habe überhaupt kein Problem damit. Aber warum spielt das Hotel nicht mit offenen Karten?“, so Erhard Krull, der selbst auch Gutscheine für dieses Hotel im Internet erworben und verschenkt hat.

Auf Nachfragen Krulls sowie Bitte um Rückabwicklung des Vertrages habe er gleichfalls wieder nur die Standardauskunft per Mail erhalten: „Das Hotel hat den Betrieb bis voraussichtlich 31.12.2017 eingestellt.“ Es müssen viele Betroffene sein, vermutet Erhard Krull.

Bei Ebay, wo die Gutscheine für das City-Inn u. a. vom Gästeservice Touridat angeboten wurden, findet sich dieser Eintrag im Forum: „... Das City-Inn Magdeburg entzieht sich jeder Erreichbarkeit durch automatisches E-Mail-Rückantwortsystem. Das heißt, E-Mail-Anfragen werden durch automatisierte lapidare ,Antworten‘ zurückgeschickt.“

Tatsächlich ist auch unter der veröffentlichten Telefonnummer des Hotels niemand erreichbar. Die Volksstimme testete das an mehreren Tagen. Über einen anderen Kontakt gelingt es der Redaktion schließlich doch, Ilan Bajda zu erreichen. Er ist Geschäftsführer der City-Inn Betriebsgesellschaft UG. Bajda erklärt, die Gutscheine seien immer für drei Jahre gültig. Die Zeit, in der jetzt durch die „Vollbelegung“ nicht gebucht werden könne, werde später wieder auf die Gültigkeit der Gutscheine aufgeschlagen.

Zu geforderten Rückzahlungen sieht der Chef „keinen Anlass“. Bajda dazu: „Wir werden die Leistungen gegenüber den Gutscheinkäufern ja erbringen.“ Die Verfahrensweise sei auch mit dem Dienstleister Touridat so abgesprochen.

Der wiederum verweist in seinen AGB auf das Hotel. Zitat aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: „Mit dem Kauf kommt zwischen dem Käufer und dem Beherbergungsbetrieb ein Vertrag über den Erwerb des eingestellten Gutscheines zustande ... Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht, es sei denn, es ist in der Beschreibung ausdrücklich etwas anderes beschrieben.“

Also heißt es wohl warten. Was aber, sollten Buchungen ab Anfang 2018 weiterhin nicht möglich sein? Dann, so City-Inn-Geschäftsführer Bajda, werde man neu überlegen. „Auch über eine mögliche Rückzahlung“ der Gutscheine. Festlegen wollte er sich damit allerdings nicht.

Genau diese Unsicherheit über einen langen Zeitraum birgt aus Sicht der Verbraucherzentrale ein Risiko. Man könne tatsächlich nicht wissen, was in zwei oder drei Jahren ist, meint Simone Meisel von der Verbraucherzentrale in Halle. „Wer so lange warten möchte, dem rate ich, sich die Aussage zur Gutscheinverlängerung noch einmal schriftlich geben zu lassen, mit Briefkopf, Stempel des Hotels und namentlicher Unterschrift“, so die Verbraucherschützerin.

Wer sich jedoch nicht bis 2018 oder gar länger gedulden will, dem rät sie, die Rückzahlung des vollen Preises zu fordern. Das am besten per Einschreiben und Fristsetzung. Lässt der Vertragspartner die Frist verstreichen, wäre im nächsten Schritt ein Mahnverfahren anzustreben.

Generell berge der Kauf von Gutscheinen, auch Reisegutscheinen, ein gewisses Risiko. „Wenn, dann sollte man mit dem Verschenken bzw. dem Umsetzen des Gutscheines nicht zu lange warten“, erklärt Meisel.

Und noch etwas: Je höherwertig die Gutscheine, je größer letztlich auch das Ausfallrisiko etwa bei einer möglichen Insolvenz des Anbieters. „Wenn es ein teurer Gutschein sein soll, sollte man vielleicht doch darüber nachdenken, lieber Bargeld zu schenken“, so Simone Meisel.