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Verkehr E-Roller kommen Magdeburg näher

Zwei Anbieter denken darüber nach, in Magdeburg E-Tretroller zu verleihen. Die Stadt möchte Regeln schaffen.

Von Martin Rieß 15.08.2019, 01:01

Magdeburg l Noch gibt es kaum Roller mit einem elektrischen Zusatzantrieb – neudeutsch auch E-Scooter genannt –, die auf den Straßen Magdeburgs unterwegs sind. Es gibt schlicht und ergreifend bislang kaum Fahrzeuge im Handel, die eine Straßenzulassung haben. Doch auch in Magdeburg dürfte sich das in den kommenden Monaten ändern: Unter anderem haben große Elektronikmärkte angekündigt, in den Verkauf einzusteigen.

Das sorgt nicht nur für Begeisterung. Unter anderem sorgen sich Verkehrsexperten um die Sicherheit. Und dort wo entsprechende Fahrzeuge verliehen werden, hatte sich in Metropolen von Weltrang bereits das Leih-Fahrrad-Problem bemerkbar gemacht: Wege waren zugepflastert von Leihfahrzeugen, die teilweise defekt waren oder im Weg standen.

Wie Magdeburg mit dem Thema umgehen möchte, wollte folglich auch Matthias Boxhorn aus der CDU/FDP-Fraktion des Magdeburger Stadtrats wissen. Der Christdemokrat hatte nachgefragt, wie viele Anbieter für den E-Roller-Verleih in Magdeburg bekannt seien und wie bei einer entsprechenden Zulassung Ordnung und Sicherheit in der Stadt gewährleistet werden sollen. Ob also einige Bereiche der Stadt zugeparkt werden mit Leihrollern oder ob Fußgänger Angst haben müssen, angefahren zu werden.

Jetzt liegt eine Antwort aus der Stadtverwaltung vor. Demnach haben bislang zwei E-Roller-Verleihfirmen Kontakt zur Landeshauptstadt Magdeburg aufgenommen. „Ein Konzessionsantrag liegt nicht vor. Für den Betrieb eines E-Roller-Verleihs ist eine Konzession auch nicht erforderlich“, heißt es in der Stellungnahme aus dem Baudezernat.

Die Verwaltung beabsichtigt, mit E-Roller-Verleihfirmen Kooperationsvereinbarungen zu schließen, in welchen „die wesentlichen Aspekte des Betriebs und insbesondere der Abstellung von E-Rollern geregelt werden“, heißt es in der Stellungnahme. Denkbar sei zum Beispiel, in sensiblen Bereichen das Abstellen von E-Rollern zu verbieten.

„Eine solche Kooperationsvereinbarung liegt derzeit noch nicht vor“, heißt es weiter. Und auch zu den möglichen Punkten, an denen das Abstellen der Fahrzeuge verboten werden könnte, hat sich die Verwaltung noch nicht geäußert. Denkbar sind neben wichtigen Plätzen hier auch Straßenzüge, in denen der Platz nicht ausreicht – beispielsweise das Areal um den Hasselbachplatz.

Unabhängig von Fragen, wo E-Roller abgestellt werden sollen, ohne gar zu sehr im Weg zu stehen: Auch für die Sicherheit im fließenden Verkehr sieht die Bundesregierung die Kommunen wie Magdeburg in der Pflicht. Nach Unfällen hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die Kommunen gebeten, die Möglichkeiten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung „für eine sichere und sachgemäße Nutzung in vollem Rahmen auszuschöpfen“, zitierte die Funke-Mediengruppe aus einem Brief an den Deutschen Städtetag. Der Minister verwies demnach auf die vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße wie die Mitnahme von weiteren Menschen auf dem Trittbrett oder die Nutzung von nicht zulässigen Flächen wie Gehwegen und Fußgängerzonen.