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Verkehr Verfahrene Situation auf dem Breiten Weg

Freie Fahrt für Radfahrer auf dem Nordabschnitt des Breiten Weges in Magdeburg - das fordert die Grünen-Stadtratsfraktion.

Von Martin Rieß 03.02.2016, 00:01

Magdeburg l Nicht so recht zufrieden mit den Regelungen zum Radverkehr sind die Mitglieder der Grünen-Stadtratsfraktion. In einem Antrag wollten sie, dass der Oberbürgermeister dafür sorgt, „dass der Nordabschnitt des Breiten Weges zwischen Ernst-Reuter-Allee und Universitätsplatz ganzjährig – beginnend ab Januar 2016 – von Radfahrerinnen und Radfahrern befahren werden kann.“ Davon ausgenommen seien zeitlich auf ein bis zwei Tage begrenzte Sonderveranstaltungen. In diesen Zeiträumen ist für eine angemessene Umleitung Sorge zu tragen.

Hintergrund: Ursprünglich war der Breite Weg mit einem Fahrradweg versehen worden. Davon zeugt auch die entsprechende Gestaltung des Pflasters auf der Seite des Katharinenturms. Auch rund 150 Anlehnbügel und weitere Fahrradständer vor Geschäften vermitteln den Eindruck, dass hier Radfahrer willkommen seien.

Vor einigen Jahren aber erschien der Breite Weg nicht mehr breit genug: Die Stadt argumentiert seitdem, dass der Platz nicht ausreicht und degradierte die Radfahrer zu untergeordneten Nutzern des Straßenraums. Fußgänger haben hier einen absoluten Vorrang vor dem Radverkehr. Radfahrer müssen ihre Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.

Jetzt hat die Stadtverwaltung eine Stellungnahme erarbeitet. Darin wird die bestehende Regelung bekräftigt: „Diese Verkehrsregeln sind verkehrsbehördlich angeordnet und begründet. Die Bereiche auf der Westseite können verkehrsrechtlich nicht analog der Ostseite erweitert werden.“

Was die Ausschilderung von Umleitungen angeht, sieht die Verwaltung ebenfalls keinen Handlungsbedarf: In der Begründung zum Antrag ist die Rede davon, dass der Nordabschnitt eine von vielen Radfahrern täglich genutzte Route ist. In der Stellungnahme aus der Stadtverwaltung heißt es: „Es handelt sich um ortsansässige Radfahrerinnen und Radfahrer. Genau für diese ortsansässigen und ortskundigen Verkehrsteilnehmer ist die Einrichtung einer Umleitungsführung durch die Straßenverkehrsbehörde nicht angezeigt.“ Eine Umleitung habe nämlich die Vermeidung von Gefahren durch ortsunkundigen Suchverkehr am gesperrten Straßenabschnitt zum Ziel und richte sich primär nicht an den ortskundigen Verkehrsteilnehmer.

Das Papier aus dem Baudezernat verweist in diesem Zusammenhang auf eine im vergangenen Jahr eingerichtete Umleitung, die während des Weihnachtsmarkts eingerichtet worden war. Diese Umleitungsbeschilderung war im Rahmen der Arbeitsgruppe Radverkehr von der Weih-nachtsmarkt GmbH vorgestellt und auch seitens der Vertreter des ADFC befürwortet worden. Unmittelbar nach der Einrichtung der Umleitung sei diese gemeinsame Regelung aber öffentlich kritisiert worden.

Die Erfahrungen der erstmals eingerichteten Umleitungsbeschilderung zeigen jedenfalls – so die Stadtverwaltung –, dass nur wenige Radfahrer die Umleitung beachtet hätten. „Auch eine Auswertung der Unfallzahlen – insbesondere der Vergleich ohne und mit Radverkehrsumleitung – zeigt kaum eine Veränderung in positive oder negative Richtung“, heißt es in dem Papier. Dies sei ein Beleg dafür, „dass es sich hier in 99 Prozent aller Fälle um ortskundige Radfahrer handelt, die keiner gesonderten verkehrsrechtlichen Führung bedürfen“.