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Verkehrsbetriebe Magdeburgerin fährt schwarz trotz Abo-Karte

14.000 Schwarzfahrer erwischen die Magdeburger Verkehrsbetriebe jedes Jahr - darunter auch eine Frau, die ihre Abo-Karte vergessen hatte.

Von Jana Heute 23.04.2019, 13:05

Magdeburg l Elke Neumann ärgert sich noch heute. „Ich bin seit Anfang der 1990er Jahre treue Kundin der MVB und wollte wirklich nicht betrügen“, so beteuert sie am Lesertelefon. An diesem Märztag aber hatte die Magdeburgerin ihre gültige Abo-Monatskarte in einer anderen Jackentasche vergessen. Und wurde prompt erwischt. Alle Erklärungsversuche halfen nichts. „Der Kontrolleur hat darauf bestanden, dass ich die 62 Euro Strafe bezahle“, berichtet Elke Neumann. Sie könne sich ja an die Zentrale der MVB wenden und sich beschweren, habe er noch gemeint. „Das habe ich auch gemacht. Ich habe die 62 Euro erst mal bezahlt, bin aber gleich am nächsten Tag hin und habe dabei schon auf etwas Kulanz gehofft“, erzählt die langjährige MVB-Kundin weiter. Oder zumindest auf einen teilweisen Erlass der Zahlung, da sie ja nachweisbar eine Abokarte und damit einen gültigen Fahrschein besitzt.

Das Problem: Elke Neumann hat eine übertragbare Monatskarte, und deshalb wurde ihr keine Kulanz gewährt. „Man sagte mir, wenn ich eine andere Karte gehabt hätte, wäre das gegangen, aber nicht bei meiner“, bedauert Elke Neumann.

Den Fall nahm die Redaktion zum Anlass, um bei den MVB mal genauer nachzufragen – zum Thema Schwarzfahren, aber auch zum Thema Kulanz. Unternehmenssprecher Tim Stein gab die Antworten.

Wäre es nicht eine Frage der Kulanz, der Leserin die Strafe (zumindest in Teilen) zu erlassen, oder muss man hier unterstellen, dass die übertragbare Monatskarte zeitgleich von jemand anderes genutzt werden kann?

Grundsätzlich gilt bei uns das Prinzip der Gleichbehandlung: Die Tarifbestimmungen werden für jeden Fahrgast gleich angewendet.

Bei Zeitkarten, die nur von einer Person genutzt werden können (zum Beispiel persönliche Monatskarten im Abo) gilt, dass diese, falls man sie einmal vergessen und man beim Schwarzfahren erwischt wurde, innerhalb von sieben Tagen gegen eine Gebühr von 7 Euro plus 2 Euro Bearbeitungsgebühr nachgereicht werden können.

Dies gilt aber nicht für nichtpersonengebundene Fahrkarten, zu denen auch die übertragbare Monatskarte der MVB gehört.

Was ist bei der übertragbaren Monatskarte anders?

Übertragbare Monatskarten im Abo haben den Vorteil, dass sie nicht nur von der Person genutzt werden kann, auf die sie ausgestellt wurde, sondern auch von allen anderen Personen. Diese können nicht gegen eine ermäßigte Gebühr nachgezeigt werden, da zu dieser Zeit ja auch eine Nutzung des Tickets durch andere Personen möglich ist. Dies ist auch so in den Tarifbestimmungen geregelt. Dadurch soll vorsätzlichem Missbrauch vorgebeugt werden. Damit ist eine Kulanz wegen vergessens der übertragbaren Monatskarte im Abo – wie im geschilderten Fall der Leserin – leider nicht möglich.

Im Fall einer vergessenen Fahrkarte hat also derjenige einen Vorteil, der eine personengebundene Monatskarte gekauft hat?

Das stimmt. Personengebundene Monatskarten (die nur von der Person verwendet werden können, auf die sie ausgestellt wurde) können im MVB-Kundenzentrum innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum des Vorfalls nachträglich vorgelegt werden.

Sofern die Karte zum Zeitpunkt der Kontrolle gültig war, braucht man nur die schon erwähnte ermäßigte Gebühr von 7 Euro plus 2 Euro Bearbeitungsgebühr zu zahlen.

Bei der Kontrolle wird allerdings kein Unterschied zwischen vergessener und nicht vorhandener Fahrkarte gemacht und die persönlichen Daten werden vom Prüfpersonal zunächst aufgenommen. Erst mit dem Nachzeigen der Fahrkarte bei uns im Kundenzentrum wird der Betrag dann reduziert.

Wie verhalte ich mich, wenn ich vor Fahrtantritt noch merke, dass ich meine Zeitkarte vergessen habe?

Man kann dann zum Beispiel am Fahrkartenautomaten im Fahrzeug oder über die MVB-App „easy.GO“ eine Einzelfahrkarte erwerben.

Die ist günstiger als die ermäßigte Gebühr und erspart die Datenaufnahme durch das Kontrollpersonal sowie den Gang zum MVB-Kundenzentrum.

Wie viele Schwarzfahrer werden durchschnittlich pro Jahr in Magdeburg ertappt?

Die Anzahl der erwischten Schwarzfahrer ist über die Jahre gleichbleibend. Jährlich werden in Magdeburg um die 14.000 Schwarzfahrer festgestellt. Diese Zahl ist aber nicht eine zu eins vergleichbar mit anderen Städten. Berücksichtigt werden muss unter anderem die Stadtgröße, die Größe des Liniennetzes oder die Gesamtzahl an Fahrgästen. Wir gehen außerdem davon aus, dass die Dunkelziffer an Schwarzfahrern um ein Vielfaches höher ist. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, dem wir angehören, geht von drei Prozent Schwarzfahrern jährlich aus.

Welche Einnahmen haben die MVB durch die Geldbußen, die ertappte Schwarzfahrer zahlen mussten, und wohin fließen diese?

Durch Schwarzfahrer entgehen uns wichtige Einnahmen zur Sicherstellung eines attraktiven ÖPNV in Magdeburg. Die Einnahmen des erhöhten Beförderungsentgelts (also die gezahlten „Geldbußen“, d. R.) decken nicht unsere entstandenen Verluste durch das Schwarzfahren. Unsere ehrlichen Fahrgäste, die eine Fahrkarte kaufen, müssen im Grunde genommen mit ihrer Fahrkarte die potenziellen Schwarzfahrer gleich mitfinanzieren.

Mit welcher Strafe muss man rechnen, wenn man ohne gültigen Fahrausweis erwischt wird?

Aktuell beträgt das erhöhte Beförderungsentgelt 60 Euro plus 2 Euro Gebühr. In Wiederholungsfällen, bei vorsätzlichem Schwarzfahren, erstatten wir zudem Anzeige.

In welchem Umfang gibt es Kulanzregelungen?

Grundsätzlich gewähren wir Kulanz, wenn äußere Einflüsse für das Nichtvorhandensein einer gültigen Fahrkarte verantwortlich sind. Dies kann zum Beispiel vorkommen, wenn die Bahn wegen eines Unfalls nicht rechtzeitig an ihr Ziel kommt und deswegen der Gültigkeitszeitraum der Einzelfahrkarte abgelaufen ist. Dann wird kein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig.

Was würden Sie MVB-Kunden raten?

Am besten immer vor Antritt der Fahrt prüfen, ob eine gültige Fahrkarte vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann – wie schon erwähnt – im Fahrzeug oder über die App „easy.GO“ noch bequem eine Fahrkarte erworben werden. Dies erspart Stress und Zeit. Ganz besonders bei übertragbaren Monatskarten ist eine Überprüfung vor Fahrtantritt wichtig, da sie wegen ihrer Übertragbarkeit nicht nachgereicht werden können.