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Verkehrssicherheit Keine Tempobremse am Magdeburger Hassel

Am Magdeburger Hassel wird es keine Bremsschwellen gegen Temposünder geben. Warum die Stadt diese Idee ablehnt:

Von Stefan Harter 03.05.2019, 14:58

Magdeburg l Bremsschwellen am Hasselbachplatz in Magdeburg? Dies hatte die SPD-Stadtratsfraktion in einem Antrag vorgeschlagen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Im Breiten Weg an den Kreuzungen Einsteinstraße und Keplerstraße sowie auf der Otto-von-Guericke-Straße ebenfalls in Höhe Einsteinstraße sollten in Richtung Kreisverkehr die Bodenwellen installiert werden, um Autofahrer abzubremsen.

„Trotz der Tempo-30-Begrenzung am Hassel gibt es immer wieder Autofahrer, die das ignorieren und ihr Fahrvermögen und die Bremskraft ihrer Fahrzeuge durch hohe Geschwindigkeiten und Vollbremsung kurz vor der Einfahrt in den Hassel testen“, hieß es zur Begründung. Bremsschwellen würden dies unterbinden, so die Erklärung.

Geht es nach der Stadtverwaltung Magdeburg, wird dies aber nicht passieren. Magdeburgs Verkehrsbeigeordneter Dieter Scheidemann erklärt in einer aktuellen Stellungnahme dazu: „Seitens der Verwaltung werden Bremsschwellen an diesen Standorten nicht befürwortet.“

Diese seien vielmehr eine zusätzliche Unfallgefahr: entweder für Radfahrer und Motorradfahrer, die durch sie stürzen könnten, oder für Pkw-Fahrer, die durch zu spätes Erkennen Auffahrunfälle verursachen würden, so Scheidemann.

Selbst Schäden am Auto könnten nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Studien zufolge sollten solche Schwellen ohnehin nur an Stellen zum Einsatz kommen, die wenig genutzt sind. Das sei am Hasselbachplatz aber nicht der Fall.

Die Geschwindigkeit sei zudem eindeutig geregelt, stellt der Beigeordnete fest. Die Grünen hatten zusätzlich beantragt, Tempo 20 einzurichten. Auch das ist laut Dieter Scheidemann aber nicht möglich, weil es derzeit keinen Anlass dafür gibt. „Bisher kann eine besondere Gefahrenlage nicht festgestellt werden.“ Diese sei aber – belegt beispielsweise durch hohe Unfallzahlen im fraglichen Bereich – Voraussetzung für eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung.