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Verleiher Elektro-Roller bald auch in Magdeburg?

Magdeburg ist für einen Verleiher von Elektro-Rollern interessant. Das Unternehmen Circ überlegt, hier einen Verleih aufzubauen.

Von Ivar Lüthe 22.07.2019, 10:00

Magdeburg l Elektro-Tretroller werden immer beliebter. Vereinzelt sieht man im Stadtgebiet von Magdeburg bereits einige E-Scooter herumflitzen – meist jedoch welche, die im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen haben, weil ohne entsprechende Betriebserlaubnis und den nötigen Versicherungs-Aufkleber als „Kennzeichen“.

Die Zahl der Elektro-Roller könnte aber schon bald in Magdeburg steigen – legal. Denn der E-Scooter-Verleiher Circ hat sich nach Informationen der Volksstimme die Landeshauptstadt für einen möglichen Standort ausgeguckt. Bei einer Umfrage von „Electric Empire“ – Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge, unter die die E-Tretroller fallen, taucht beim Anbieter Circ ebenso Magdeburg in der Liste auf, wie Lars Zemke, Vorsitzender von Electric Empire, sagt.

Circ selbst hält sich auf Nachfrage der Volksstimme aktuell noch etwas bedeckt. „Circ hat es sich zum Ziel gesetzt, Europas Champion für verantwortungsvolle Mikromobilität zu werden und wir unterstützen jede Stadt, in der unsere E-Tretroller willkommen sind. Zudem ist es uns wichtig, dass wir für die Städte, in denen wir tätig sind, ein verantwortungsvoller Partner sind und nur mit Zustimmung der Behörden starten“, schreibt Sophie Bachmann im Auftrag des Verleihers auf Anfrage.

„Wir sind derzeit mit mehreren deutschen Städten in Kontakt und haben mit Herne, Dortmund, Berlin, Hamburg, Köln, München und Frankfurt bereits feste Partnerschaften geschlossen. Nach ermutigenden Gesprächen mit weiteren Kommunalbehörden gehen wir davon aus, dass wir in den kommenden Monaten in rund 80 weiteren Städten und Gemeinden, in denen unser Ansatz willkommen ist, tätig werden können“, so Bachmann.

In der Stadtverwaltung Magdeburg steht man dem Thema offen gegenüber, wie Sprecher Michael Reif sagt. „Insbesondere in Bezug auf die Umsetzung der entsprechenden Verordnung sowie der Einordnung in den öffentlichen Verkehrsraum beschäftigen wir uns intensiv mit dem derzeit viel diskutierten Thema, dem wir auch sehr offen gegenüberstehen. Elektro-Roller werden auch von uns als ein wichtiges Glied in der Mobilitätskette gesehen“, so Michael Reif.

Derzeit müssten allerdings noch viele Fragen geklärt werden, unter anderem zum Versicherungsschutz, zu Abstellmöglichkeiten und Standorten. „Die Verwaltung schaut dabei natürlich auch über das Stadtgebiet hinaus und informiert sich über die Verfahrensweise in anderen Städten“, erklärt der Rathaussprecher. Zu möglichen Vorgaben für einen Verleiher in Magdeburg könnten aktuell noch keine Aussagen getroffen werden.

Wie die Städte mit dem neuen Mobilitätsangebot umgehen, ist nicht immer einheitlich. Berlin zum Beispiel macht keine Vorgaben zur Gebiets- und Flottengröße. Andere Städte begrenzen pro Anbieter erstmal auf ein paar Hundert Fahrzeuge. Die Regelungen obliegen meist den lokalen Behörden oder Ländern. Auch die Anzahl der Anbieter pro Stadt variiert: In kleineren Städten können dies ein bis zwei Anbieter sein, in größeren bis zu acht, sagt Lars Zemke von Electric Empire.

Einen breiten Mix aus legalen E-Tretroller-Modellen für den Privatgebrauch wird man erstmal nicht auf deutschen Straßen sehen. Hier wird es nach Auskunft einiger Händler noch etwas länger dauern, bis Geräte mit Betriebserlaubnis im Handel zu kaufen sind. „Der Handel verkauft schon seit längerem E-Tretroller. Die meisten dieser Produkte besitzen allerdings keine Betriebserlaubnis und dürfen somit trotz Verordnung nicht legal auf deutschen Straßen gefahren werden. Hier muss der Verbraucher besser aufgeklärt werden“, meint Lars Zemke. „Wir empfehlen den Verbrauchern aktuell noch ein wenig zu warten, bis weitere Roller die Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt erhalten haben.“

Bei der Magdeburger Polizei hat man das Thema E-Scooter bereits auf dem Schirm. Polizeisprecherin Heidi Winter: „Im Stadtgebiet von Magdeburg werden derzeit nach unserer Erkenntnis E-Roller nur vereinzelt gesichtet. Sie werden, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer, im Rahmen der Verkehrsüberwachung kontrolliert“, sagt Polizeisprecherin Heidi Winter.

Stellen Polizeibeamte Fahrzeuge fest, die keine Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis besitzen, wird die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug muss sofort aus dem Verkehr genommen werden. Sollte ein E-Scooter im öffentlichen Verkehr ohne die Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis benutzt werden, wird dafür ein Bußgeld von 70 Euro fällig.

„Die neue Mobilität ist nicht aufzuhalten und wird sich allerorts weiterentwickeln. Sie birgt aber auch (neue) Gefahren, nicht zuletzt für den Benutzer selbst. Zumindest in den Großstädten erfährt man von einer nicht unbedeutenden Anzahl von Unfällen, an denen die Elektrokleinstfahrzeuge beteiligt sind“, so Heidi Winter

E-Roller-Fahrer als auch alle anderen Verkehrsteilnehmer müssten sich darauf erst einstellen. Gerade an Stellen mit „Mischverkehr“ erzeugt das ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Beispielsweise auf einem Gehweg mit Fußgängern, Radfahrern und nun noch E-Rollern müssen alle Beteiligten besonders aufmerksam sein. „Wie sich die Zukunft mit den E-Rollern entwickeln wird, ist abzuwarten“, so die Polizeisprecherin. Das Tragen eines Helms, auch beim Fahren mit einem E-Roller, sei aus polizeilicher Sicht in jedem Fall ratsam. „Ein Helm verhindert sicherlich keine Unfälle, kann jedoch helfen, die Gefahr von schlimmeren Kopfverletzungen zu verringern“, sagt Heidi Winter.

„Die Vielzahl neuer Fahrzeuge, die derzeitig auf den Markt kommen, sind ein Gewinn für die Mobilität und die Umwelt. Dennoch muss man sich auch hier der Tatsache bewusst sein, dass die Nutzung dieser Fahrzeuge Fähigkeiten und Fertigkeiten voraussetzt. Ich muss wissen, wie das Fahrzeug reagiert, wenn ich beispielsweise bremse oder eine Lenkbewegung mache“, meint Jürgen Engel, Vorstandsvorsitzender der Verkehrswacht Magdeburg. Dabei sei es so einfach, sich selbst vor dem Schlimmsten zu bewahren. „Helm auf und sich bei der Teilnahme am Straßenverkehr bewusst sein, dass ein Fahrrad oder ein E-Tretroller keine Knautschzone hat.“