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Vor Hauptbahnhof Ordnungsamt Magdeburg nimmt Fahrräder mit

Böse Überraschung für einige Radfahrer in Magdeburg: Das Ordnungsamt hat am Hauptbahnhof Fahrräder entfernen lassen.

Von Anja Guse 26.02.2019, 13:52

Magdeburg l Haben Sie am Dienstagvormittag auch Ihr Fahrrad am Hauptbahnhof Magdeburg an einem Schutzgitter vor einem Baum angeschlossen und können es nun partout nicht finden? Wenn Sie Glück haben, wurde es nicht gestohlen, sondern "nur" vom Ordnungsamt Magdeburg kurzerhand entfernt.

Insgesamt sieben Fahrräder wurden von den Mitarbeitern entfernt. Grund für die Aktion sind Instandsetzungsarbeiten auf dem Willy-Brandt-Platz, wie die Stadt mitteilt. Diese seien durch die angeschlossenen Fahrräder behindert worden.

Der Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg (EB SFM) hat in dem Hochbeet, in dem auch Platanen wachsen, Gehölze gepflanzt. "Um das Beet bepflanzen zu können, mussten die Schutzgitter des Beetes entfernt werden", erklärte eine Stadtsprecherin auf Volksstimme-Nachfrage. Nun bittet das SFM darum, dort keine Fahrräder anzuschließen und vor allem das Beet nicht mehr zu betreten, weil das dem Wachstum der Bäume und Gehölze nicht zuträglich ist.

Die entfernten Räder wurden in amtliche Verwahrung genommen. Mit einem Eigentumsnachweis, zum Beispiel mit dem zum Schloss passenden Schlüssel, kann die Herausgabe im Ordnungsamt Magdeburg geltend gemacht werden. Die Fahrräder können dort nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer 0391/540-2157 oder -2071 abgeholt werden.

Fahrräder, deren Herausgabe nicht beansprucht wird, werden verwertet oder – falls eine Verwertung aufgrund des Zustandes keinen Erfolg verspricht – von der Stadt Magdeburg entsorgt.

Grundsätzlich gebe es laut der Stadtsprecherin kein konkretes Gesetz, dass das Abstellen von Fahrrädern regelt. Das Anschließen an einem Schutzbügel für einen Baum beispielsweise werde zwar meistens geduldet, sei "aber nicht ausdrücklich erlaubt. Auch die Landeshauptstadt Magdeburg duldet das Anschließen an solchen Stangen, aber kann bei erforderlichen Arbeiten Maßnahmen durchführen, um die Fahrräder zu entfernen, so wie jeder andere Eigentümer auch."

So dürfe man beispielsweise sein Fahrrad nicht in Zieranlagen einer Grünanlage abstellen (Grünanlagensatzung) oder auf unbefestigten Flächen unter Baumkronen parken (Baumschutzsatzung).

Übrigens: Die Aktion vom 26. Februar 2019 hat nichts mit dem regelmäßigen Entfernen herrenloser Fahrräder zu tun.