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Immobilien Wohnquartier mit Kita und Spielplatz für Magdeburger Brauereigelände

Auf dem Gelände der ehemaligen Börde-Brauerei soll ein neues Wohnquartier entstehen. Die Magdeburger Stadtverwaltung erstellt dazu derzeit einen Bebauungsplan.

Von Stefan Harter 30.07.2021, 00:01
Der Bebauungsplan für die ehemalige Börde-Brauerei in Magdeburg soll öffentlich ausgelegt werden.
Der Bebauungsplan für die ehemalige Börde-Brauerei in Magdeburg soll öffentlich ausgelegt werden. Foto: Stefan Harter

Magdeburg - 2018 hatte das Berliner Immobilienunternehmen „The Grounds AG“ angekündigt, das Areal der ehemaligen Börde-Brauerei in Magdeburg entwickeln zu wollen. Um auf dem Industriegelände das angedachte Wohnen baurechtlich zu ermöglichen, muss die Stadt einen entsprechenden Bebauungsplan aufstellen. Dessen aktuelle Version liegt nun vor.

Darin festgehalten ist die grobe Struktur des künftigen Quartiers, zu dem auch der ehemalige Sudturm gehört. Dieser wird allerdings von einem lokalen Investor zur Wohnnutzung umgebaut.

Mangel an Spielflächen

Außerdem ist im aktuellen, zweiten Entwurf nun ein öffentlicher Spielplatz und eine Kindertagesstätte im südwestlichen Plangebiet vorgesehen. Ursprünglich sollte dieses gesamte Areal für den Neubau eines Spielplatzes genutzt werden.

In der Spielplatzflächenkonzeption ist für den Bereich der Alten Neustadt ein erhebliches Defizit an Spielflächen festgestellt worden, das durch das neue Quartier mit laut Planung 655 Wohnungen nur größer werden wird. Statt der vorher gut 3000 Quadratmeter soll nun aber nur die Hälfte für den Spielplatz genutzt werden.

Das restliche Grundstück wird als Außengelände für einen geplanten Kita-Neubau festgesetzt. Die Stiftung Evangelische Jugendhilfe will auf dem Brauerei-Areal eine weitere Einrichtung eröffnen, einen entsprechenden Ratsbeschluss gibt es bereits. Um das Spielplatzdilemma zu lösen, gibt es vonseiten des Trägers die Idee, die Spielflächen außerhalb der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit freizugeben.

Öffentliche Auslegung

Der Stadtrat muss nun zunächst den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans absegnen. Dann wird er öffentlich ausgelegt, so dass sich jedermann damit befassen und gegebenenfalls Einwände vorbringen kann. Gibt es dann aber keine größeren Änderungen mehr, kann der B-Plan aufgestellt und das Projekt tatsächlich umgesetzt werden. Die Zeitschiene hierfür ist aber ungewiss.