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Zwangsversteigerung Bieterduell um Magdeburger Gärten

Die Gartensparte "Klinketal" in Magdeburg ist zwangsversteigert worden. Ein Aserbaidschaner erhielt für 150.000 Euro den Zuschlag.

Von Marco Papritz 29.09.2017, 01:01

Magdeburg l Aufgeheizt war die Stimmung im Saal 27 des Justizzentrums am Breiten Weg in Magdeburg, als Rechtspfleger Matthias Urich die Zwangsversteigerung startete. 52.000 Euro Verkehrswert wurden für das Gartenland angegebe. Es umfasst 23 Parzellen und wird seit Jahrzehnten von Gartenfreunden bewirtschaftet.

Der Grund liegt im Besitz einer Frau, die in Austra­lien lebt, und des Freistaats Bayern, der die Auflösung der Erbengemeinschaft forciert. Kein Vertreter der beiden Parteien war vor Ort. Dafür neben Kleingärtnern um den Vorsitzenden Harry Grabowsky auch die Vorsitzende des Gartenverbandes, Ute Simon, sowie ein Rechtsbeistand, einige bekannte Gesichter aus Magdeburgs Immobilien- und Bauszene sowie Unbekannte.

Im Vorfeld des Termins sorgten sich die Kleingärtner um ihre Zukunft und starteten eine Petition. Stadträte und Verwaltung fragten sie: Was ist, wenn der neue Besitzer die Parzellen in Bauland umwandelt und sie zugunsten lukrativer Geschäfte vertreibt? Das Land gilt aufgrund seiner Lage als Filetstück für die Entwicklung von Eigenheimen, für die derzeit in Magdeburg Höchstpreise aufgerufen werden.

Für Beruhigung sorgte ein Schrei­ben der Stadt, in dem versichert wurde, dass das Areal „ausreichend planerisch gesichert“ sei. Zudem sieht der Flächennutzungsplan für das vakante Gelände an der Straße am Nordenfeld eine Grünfläche mit der Zweckbindung einer Kleingartenanlage vor. Auch das integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) weise das Gebiet als solche aus. Beide beschlossenen Drucksachen seien für das Handeln der Verwaltung verbindlich, hieß es weiter.

Hintergrund: 1997 ist vom Stadtrat ein Grundsatz gefasst worden, dass auch für Kleingärten auf privatem Grund Bebauungspläne als Dauerkleingartenland aufzustellen sind. Allerdings war dies binnen 20 Jahren für die Vereine „Klinketal“ und den angrenzenden „Akazienhain“ bislang noch nicht geschehen, was zu einer Verunsicherung der betroffenen Kleingärtner führte.

Die wollte sich während der einstündigen Zwangsversteigerung auch nicht legen. Im Gegenteil. Neun verschiedene Bieter hinterlegten ihre Gebote bei Matthias Urich. Los ging es bei 40.000 Euro. Zweimal wurde Ute Simon aktiv, bei 53.000 Euro war der Gartenverband allerdings raus.

Ab 80.000 Euro entwickelte sich ein Bieter­duell zwischen einem Geschäftsmann aus Aserbaidschan und einem Magdeburger Unternehmen, das auf den Bau von Eigenheimen spezialisiert ist. Kurios: Durch einen Hörfehler rief der in Berlin gemeldete Aserbaidschaner ein Gebot von 200.000 Euro auf – verstanden hatte er ein konkurrierendes Gebot in Höhe von 195.000 Euro.

Dieser Umstand ließ Matthias Urich an der Ernsthaftigkeit des Interessenten zweifeln, zumal dieser der deutschen Sprache nicht mächtig war und er deshalb von einem Bekannten sprachlich unterstützt wurde. Bei 150.000 Euro stieg das Magdeburger Unternehmen schließlich aus dem Bieterverfahren aus.

Die Kleingärtner blieben indes ratlos zurück. „Was hat der neue Eigentümer mit uns vor? Ist das Gelände ein Spekulationsobjekt, eine Geldanlage oder eben doch Bauland?“, wollte Harry Grabowsky wissen. Gegenüber der Volksstimme ist vonseiten des Höchstbietenden versichert worden, dass die Kleingärtnen „bestehen bleiben. Wir wissen noch nicht, wie das Grundstück genutzt wird. Erst einmal bleibt alles, wie es ist.“

Damit der Eigentümerwechsel rechtskräftig wird, muss die Summe bis Anfang November beim Amtsgericht eingegangen sein. Andernfalls wird das Verfahren wiederholt.

Die Vorsitzende des Gartenverbandes machte im Anschluss in einem Gespräch mit dem Höchstbietenden deutlich, dass dieser als neuer Eigentümer den bestehenden Pachtvertrag übernimmt. In seiner Rechtsbelehrung verwies Matthias Urich darauf, dass durch den Besitzerwechsel kein Sonderkündigungsrecht besteht. Der Eigentümer wolle Kontakt mit dem Gartenverband aufnehmen, wenn die Zwangsvollstreckung rechtsgültig und die Grundbucheintragung erfolgt sei.