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Baugebiet Lehmweg 600.000 Euro könnten fällig werden

Bebauungsgebiet Lehmweg in Oebisfelde: Die Stadtverwaltung soll die Entwicklung des Areals offenlegen.

Von Harald Schulz 01.11.2019, 05:00

Weferlingen/Oebisfelde l Die UWG forderte im Verlauf der Stadtratssitzung in Weferlingen eine umfängliche Information von der Stadtverwaltung über das Oebisfelder Bebauungsgebiet Lehmweg. Die Begründung für den schriftlichen Antrag der UWG-Fraktion ist, „dass bebaubare und vermarktungsreife Grundstücke dringend in der Einheitsgemeinde gesucht werden“. Im Stadtgebiet Oebisfelde sind der Stürholzgarten und eben das Areal Lehmweg für derartige Zwecke ausgewiesen.

Die UWG fordert, nachdem sie im Antrag eine Kündigung der Verträge mit einem Vermarktungsbeauftragten zurückgenommen hatte, nun- mehr eine detaillierte Information in der nächsten Stadtratssitzung über das Bebauungsgebiet Lehmweg. Nach Auffassung der UWG ist dieses ausgewiesene Areal seit wohl 20 Jahren eine grüne Wiese geblieben, die nicht entwickelt wurde. Weil der Lehmweg jedoch nicht vermarktet werde, seien Bauflächen an anderen Orten nicht durchsetzbar, wobei UWG-Fraktionsvorsitzende Bogumila Jacksch anführte, dass die Grundstückspreise stetig anstiegen.

In der direkten Gegenrede mahnte Bürgermeister Hans-Werner Kraul (CDU), mit Blick auf eine Vertragskündigung, nicht zu Schnellschüssen. Auf die Stadt Oebisfelde-Weferlingen könnten möglicherweise hohe Kosten zukommen. Stadtrat Dirk Kuthe (SPD) bezifferte diese Summe dann mit 600.000 Euro. Von dieser Summe habe er im Verlauf der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses durch die Aussage des Bauamtes erfahren. Kuthe, Ortsbürgermeister von Weferlingen, hat dort grundsätzlich mit einem ähnlichen, aber nicht so komplexen Problem zu kämpfen.

Die Recherche der Volksstimme ergab tatsächlich eine Komplexität, die Bauwillige für den Lehmweg wohl weniger begeistert: Auf dem weitläufigen städtischen Baugebiet linksseitig in Richtung Niendorfer Straße lastet ein Erbbaurecht der evangelischen Kirche. Jeder, der dort also bauen würde, müsste sich gut überlegen, ob er auf fremden Grund- und Boden sein Eigenheim errichten möchte. Bislang jedenfalls, so die Recherche, ist das nur in einem Fall so. Es soll ein Streifen Bauland von der Kirche im Tausch freigegeben worden sein.

Für diesen Streifen aber, sowie für das gesamte restliche Bauland, bestehe ein Vermarktungsrecht, das zwischen der Stadtverwaltung und einem Vermarktungsbeauftragten besteht. Und nun drohe der komplette Stillstand durch Verträge, Preise und Interessen.