Stadtverwaltung Oebisfelde-Weferlingen Eine Stellvertreterin für den Stellvertreter
Der Bauamtsleiter der Stadt Oebisfelde-Weferlingen, Uwe Dietz, hat hin und wieder auch den Bürgermeister vertreten. Da es in der Vergangenheit terminliche Überschneidungen gab, soll nun eine zweite Stellvertretung her.

Oebisfelde-Weferlingen. - Wenn der Bürgermeister ausfällt, muss die Verwaltung dennoch weiterlaufen: Beschlüsse vorbereiten, Verträge zeichnen, Personalentscheidungen treffen, Ausschusssitzungen vertreten, Dringlichkeitsentscheidungen treffen, Zahlungen freigeben und die laufende Organisation der Stadt sicherstellen.
Diese Aufgaben liegen im Verhinderungsfall des Bürgermeisters vollständig beim allgemeinen Vertreter. Dass diese Vertretungsfunktion enorm verantwortungsvoll ist, hat sich in Oebisfelde-Weferlingen zuletzt mehrfach gezeigt – denn es kam zu Situationen, in denen sowohl Bürgermeister Marc Blanck als auch sein bisher einziger Stellvertreter gleichzeitig abwesend waren. Genau diese Lücke soll nun geschlossen werden.
Mehr als nur Einspringen: Im Verhinderungsfall müssen weiter Entscheidungen gefällt werden
Vorgesehen ist, dass der Stadtrat die Amtsleiterin für Finanzen und zentrale Verwaltungsdienste, Dörte Wulff, zum zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters wählt. Damit erhält sie die Befugnis, im Verhinderungsfall die Geschäfte des Hauptverwaltungsbeamten zu führen – mit Ausnahme des Stimmrechts in Ausschüssen, das rechtlich dem Bürgermeister vorbehalten bleibt.
Bisher übernimmt Amtsleiter Uwe Dietz diese Aufgaben allein. Dazu gehört nicht nur das reine „Einspringen“ im Krankheits- oder Urlaubsfall, sondern die vollständige Verantwortung für die kommunale Verwaltung: von Eilentscheidungen über die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit bis hin zur Leitung des Hauses nach innen. Fällt auch er gleichzeitig aus, fehlt der Stadt eine entscheidungsbefugte Instanz – ein Risiko, das in einer Kommune mit vielfältigen laufenden Projekten, vertraglichen Fristen und Personalangelegenheiten nicht bestehen bleiben soll.
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Auch die Reihenfolge der Vertretung muss festgelegt werden
Das Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt erlaubt ausdrücklich die Wahl mehrerer Vertreter, um genau solche Situationen zu vermeiden. Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Mit der Aufnahme einer zweiten Vertretungsebene will die Stadt sicherstellen, dass jederzeit ein handlungsfähiger Verantwortlicher zur Verfügung steht, der die Amtsgeschäfte ohne Verzögerung fortführen kann. Sowohl Dietz als auch Wulff arbeiten bereits seit vielen Jahren für die Stadt und sind deshalb mit den Aufgaben vertraut.
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Mit der Wahl Wulffs entsteht zudem ein weiterer notwendiger Schritt: Da ein Bürgermeister mit zwei Stellvertretern eine klare Reihenfolge der Vertretung benötigt, stimmt der Stadtrat ebenfalls darüber ab, Amtsleiter Dietz offiziell zum ersten allgemeinen Vertreter zu bestimmen. Bisher war diese Festlegung nicht erforderlich.
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Strukturell robuste Lösung für zukünftige Ausfallzeiten
Obwohl die Entscheidungen weitgehend technisch sind und voraussichtlich ohne kontroverse Diskussionen erfolgen, handelt es sich nicht bloß um einen Berichtspunkt, sondern um zwei verbindliche Beschlüsse. Damit will die Stadt eine robuste Lösung für künftige Ausfallzeiten schaffen – und sicherstellen, dass die Verwaltung unabhängig von persönlichen Abwesenheiten jederzeit funktionsfähig bleibt.