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Gastronomie Corona-Schutz auf Kosten der Gastlichkeit

Ein Stück weit Hoffnung auf sich verbessernde Zeiten keimt mit den Corona-Lockerungen bei den Oebisfelder Gastronomen auf.

Von Harald Schulz 18.05.2020, 06:00

Oebisfelde/Breitenrode l Doch es bleibt auch Unverständnis gegenüber bürokratischen Hürden, die der Gastlichkeit und damit dem Renommee eines gastronomischen Betriebs auf Dauer schaden könnten. „Jeder Tag, an dem geöffnet werden kann, trägt dazu bei, dass das sich immer weiter entwickelnde wirtschaftliche Desaster gestoppt werden kann. Auch wenn es aktuell zu Lockerungen bei der Bewirtung in unserem Gewerbe kommt, bleibt die Wirtschaftlichkeit beschnitten. Wir müssen unseren Betrieb durch die Substanz am Leben erhalten“, erläutert Andrea Hildebrandt. Die Chefin des Familienbetriebs mit Hotel- und Restaurantbetrieb erlebt gemeinsam mit ihrem Ehemann Eyk ausgerechnet im 100. Jahr des Bestehens aufgrund der Restriktionen gegen eine Ausbreitung der Corona-Pandemie eine wirtschaftlich düstere Zeit.

Wie das wirtschaftliche Überleben gemeistert werden kann, ist tägliches Thema beim Unternehmer-Ehepaar und den sechs Angestellten, die Mitte März in Kurzarbeit geschickt werden mussten. Was die Kassenlage entspannt, sind die Zimmervermietungen und der Verkauf von Speisen außer Haus. Dürfen die Hildebrandts ab dem heutigen Montag wieder ihre Speisen bei eingeschränktem Getränkeangebot und mit Schutzmasken im Restaurant anbieten, „könnte sich mehr Luft zum unternehmerischen Atmen einstellen“, hofft Andrea Hildebrandt.

Um die Sondergenehmigung des Landkreises Börde zu erhalten, musste das Ehepaar viel Bürokratie und eine komplett neue Konzeption für den gesamten gastronomischen Bereich einreichen. Die Bewirtungsmöglichkeiten sind nunmehr quasi halbiert. Der Hygieneschutz, Sitzordnung an den Tischen, Abstände, das Verhalten von Gästen und auch das vom Personal, alles ist per Verordnung geregelt. Und auch an das Gästeprotokoll wurde gedacht. Um die Abstandsregeln zu gewährleisten, musste der Saal als Abstellfläche für Tische und Stühle geopfert werden.

Ein Riesenaufwand, der für die Sondergenehmigung und später auch nach dem 22. Mai von der Behörde eingefordert wird. Ob sich dieser Aufwand für die Hildebrandts rechnen wird – die Hoffnung stirbt zuletzt. Was Andrea Hildebrandt auf gar keinen Fall erreichen möchte, ist, dass das Renommee des Familienbetriebs verblasst, weil für die Sondergenehmigung die Bewirtung mit Speisen im Vordergrund zu stehen hat. „Also schnell mal allein oder in einer Gruppe ein Bierchen genießen, das ist nicht drin. An den finanziellen Ausfall am Herrentag mag ich erst gar nicht denken“, seufzt Andrea Hildebrandt mit Stirnrunzeln.

Ortswechsel: Auch für das Servicepersonal im Oebisfelder Burg-Café geht es um die Existenz, wie Leiterin Kathrin Gauert die Situation für das Trio um Inhaber Kay Meyer beschreibt. „Vor Corona waren wir eigentlich täglich bereits vormittags ausgebucht. Und auch die Laufkundschaft stimmte. Dank Corona ist bis auf den Verkauf durch unser Eisfenster der Betrieb zum Erliegen gekommen. Tritt nun keine positive Änderung durch die Lockerung ein, dann werden wir die gesamte Wintersaison schließen“, hofft die Café-Leiterin so sehr auf die Sondergenehmigung. Der Aufwand für den Neustart war entsprechend den Hildebrandts ebenso hoch. An die bisherigen finanziellen Einbußen will Gauert nicht denken. Sie freut sich auf „einen Start mit angezogener Handbremse“.

Beim Landkreis Börde wurden bis zum Ende der Einreichungsfrist am Freitag insgesamt 34 Anträge für eine Sondergenehmigung eingereicht, wie Pressesprecher Uwe Baumgart informierte. Drei dieser Genehmigungen betreffen Gastrobetriebe in der Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen. Wie Baumgart weiterhin verlautbarte, wurden alle Anträge noch am vergangenen Wochenende geprüft und entschieden. Alle Antragsteller, die vollständige und genehmigungsfähige Unterlagen eingereicht hatten, sollen bis zum heutigen Montag „im Besitz eines entsprechenden Genehmigungsbescheides sein“. Nach der ersten Sichtung wurde festgestellt, so Baumgart, dass auch Anträge vorlagen, die beispielsweise das Gebot der Führung von Kontaktlisten nicht berücksichtigen. Da dieser Sachverhalt vom Gesetzgeber aber auch gefordert wird, sind diese Anträge abzulehnen, wenn nicht eine kurzfristige Nachbesserung erfolgt.

Aus der Presseinformation geht nicht hervor, ob die Gastrobetriebe zudem vor der Genehmigungsentscheidung vor Ort überprüft werden, wie gegenüber Antragstellern mitgeteilt wurde. Oder ob nach Aktenlage entschieden wurde.