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Schulausstattung Grundschulneubau Weferlingen auch mit alten Möbeln bestücken

Von Harald Schulz 14.04.2021, 16:16

Oebisfelde/Weferlingen

Die Möblierung der Räume in der derzeit im Umbau befindlichen Grundschule Weferlingen bereitete mehreren Mitgliedern des Hauptausschusses in der Sitzung zu Beginn der Woche im Oebisfelder Rittersaal einiges Magendrücken. Dem Bürgermeister die Ermächtigung für eine Ausgabe in Höhe von 301?400 Euro in Zeiten der kommunalen Haushaltskonsolidierung zu erteilen, das wollte insbesondere Stadträtin Sabine Bastigkeit (Die Linke.) nicht als quasi Blanko-Zustimmung. Und auch Ausschusskollege und CDU-Stadtrat Jürgen Böttcher plädierte dafür, im Umlauf befindliche Möbel im vertretbaren Rahmen weiterhin zu nutzen. Letztendlich kamen die Ausschussmitglieder überein, diesen Posten durch den Finanzausschuss bewerten zu lassen. Der tagt am kommenden Dienstag ab 18 Uhr im Oebisfelder Rittersaal.

Preissteigerung um 10 Prozent in wenigen Monaten

Das Hauptargument von Ratsfrau Bastigkeit war eine Erhöhung der Kosten um ganze zehn Prozent in der Zeitspanne von Dezember 2019 bis Februar 2020. Das wollte ihr nicht in den Sinn.

Dass derzeit solche Steigerungen durchaus „normal“ seien, das war hingegen stimmig für Ausschussmitglied Sven Groneberg (SPD). „Das Projekt steht in der Prioritätenliste im Haushalt auf Platz eins. Jetzt gegen die Beauftragung zu stimmen, bedeute, nichts gewonnen zu haben“, meinte Groneberg. Einen Haken an der Sache fand dann Ratsherr Matthias Polep (WfO), indem er darauf verwies, dass der Schul-Neubau zwar durchfinanziert ist, jedoch die Ausgaben für das Mobiliar nicht darin enthalten sind. Folglich könne auch er sich nicht für eine Ermächtigung ohne notwendige Nachbesserungen entschließen.

Es fehle ihr an der Transparenz in der Maßnahme, legte UWG-Stadträtin Maria Bade nach. Es müsse klipp und klar benannt werden, welche Ausstattung für welche Unterrichtsform vonnöten ist.

Aus der Sitzungsvorlage geht hervor, dass die Möblierung der neuen Grundschule Weferlingen zur Weiterführung des schulisch-pädagogischen Auftrags nicht aufschiebbar ist. Daraus ergibt sich aus Sicht der Verwaltung, dass die Stadt in der vorläufigen Haushaltsführung sachbezogene Auszahlungen leisten darf. Das Ausschreibungsverfahren kann somit bereits in der vorläufigen Haushaltsführung begonnen werden, so die Schlussfolgerung der Verwaltung.

Die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Durchführung des Ausschreibungsverfahrens sowie der daraus resultierenden Auszahlung liegt derzeit aufgrund der fehlenden Haushaltssatzung 2021 jedoch nicht vor. Es ist zwingend erforderlich, dem Bürgermeister die Ermächtigung zu erteilen, um eine fristgerechte Möblierung der Grundschule Weferlingen zur ermöglichen.

Dieses Ziel wurde in der Sitzung nicht erreicht. Zu sehr verlangte die Mehrheit des Ausschusses eine transparente Präsentation der Kostenentwicklung und eine Aufstellung, was an Mobiliar weiterhin für den Schulalltag in der neuen Grundschule Weferlingen benutzt werden kann.