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Historisch verbrieft Welfenrecht ruht unterm Pflaster

Es gibt Geschichten, die sind so unglaublich und doch existent. Der Oebisfelder Manfred Voss hat solch eine Geschichte aufgetan.

Von Harald Schulz 20.11.2018, 05:00

Oebisfelde l Auf der Geburtstagsfeiern eines seiner Freunde schnappte der Oebisfelder Manfred Voß diese schon fast unglaubliche Geschichte auf. Er vernahm, dass die regierende britische Königin Elisabeth II. die Besitzerin eines Fleckchen Erde in Oebisfelde an der Gardelegener Straße sein soll. Diese Aussage weckte seine Neugier. Er machte sich zur Spurensuche auf.
Als ersten Anlaufpunkt kontaktierte Voß den Heimatfreund Horst Schröder, der über einen computergestützten Fundus an Grundstücksauszügen verfügt, wie Voß berichtete. Und tatsächlich war diese Spur eine heiße, jedoch mit anderen Erkenntnissen. Voß: „Neben Krugs Ecke, ehemals Doktor Jaster, gab es einst den ,Alten Kirchweg‘ hinter der damaligen Gärtnerei Bartels. Der führte dann weiter östlich neben dem Schenken-Hof bis zur Wiese von Bauer Hage, knickte dann westlich ab, um dann neben der ehemaligen Schlosserei Stottmeister auf die Lindenstraße zu stoßen, um an der Nicolaikirche zu enden.“
Allerdings ergab sich keine Spur auf ein Grundstück, dass dem englischen Königshaus gehören könnte. Und auch Nachfragen bei alteingesessenen Oebisfeldern, wie Klaus Kunau, Wilhelm Schrader oder Trautchen Stottmeister brachten Manfred Voß nicht weiter. Der Durchbruch kam durch einen Tipp seines Freundes Rudolf Sommerey, der einen Besuch bei Mathias Wieczorek anriet. Der Inhaber eines Dienstleistungsunternehmens für professionelle Veranstaltungsplanung hat sich auf zwei Grundstücksflächen an der Gardelegener Straße angesiedelt. Der Unternehmer wusste von dieser Besonderheit auf seinem Anwesen, hatte der Angelegenheit jedoch keine sonderliche Beachtung geschenkt. Allerdings, so hatten seine Recherchen beim Grundbuchamt in Haldensleben ergeben, handelt es sich bei dem Grundbucheintrag um ein „verpflichtendes Aufnahme- und Ableitungsrecht“, dass den heutigen wasserrechtlichen Bestimmungen ähnelt, heißt es von Wieczorek.
Dieses Recht gründet sich auf ein Urteil des damaligen Königlichen Amtsgericht zu Oebisfelde vom 19. Januar 1900 zu Gunsten der Welfen-Familie und ihren Erbnachfolgern.
Die Welfen, so die Information vom Vorsitzenden des Heimatvereins Oebisfelde, Ulrich Pettke, hatten allerdings nie ihre Hand nach der Sumpfburg ausgestreckt. Doch damalige Rechtsansprüche hatten oftmals sonderbare Wege als Grundlage, weiß Pettke.
„Es ist wie es ist, aber doch unbefriedigend“, meint Wieczorek, der sich in sein Schicksal fügt. Denn dieses Recht auf drei Quadratmetern gepflasterter Fläche aus dem Grundbuch löschen zu dürfen, erfordert Zeit, Mühe und vermutlich auch viel Geld.
Derzeit an der Spitze des Welfen-Geschlechts steht Prinz Ernst-August von Hannover, der aber auch zusätzlich den Titel Prinz von Großbritannien und Irland im Namen führt. Seine adlige Anrede lautet: Ernst August Prinz von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, Königlicher Prinz von Großbritannien und Irland. Allerdings hat der Prinz im Jahre 2004 große Teile des Eigentums an seinen Sohn Ernst August übertragen. Der leitet seit 2012 die Verwaltung und hat auch zunehmend die Repräsentation des WelfenHauses übernommen.
Möglicherweise rührt aus dieser Verbindung die fälschliche Annahme, dass das Stückchen Oebisfelder Erde dem britischen Königshaus gehöre. Der von Skandalen umwitterte Welfen-Prinz ist mit der monegassischen Prinzessin Caroline von Monaco verheiratet und hat sich gesellschaftlich aus der Öffentlichkeit zurückgezogen.
Mathias Wieczorek beabsichtigt vorerst die Zustände, die herrschen, so zu belassen und das kleine gepflasterte Fleckchen Erde weiterhin als Parkfläche zu nutzen. gt sich sowieso, ob das Welfen-Haus überhaupt etwas von ihrem Aufnahme- und Ableitungsrecht in Oebisfelde etwas wisse. Und vielleicht ist dieser Zustand auch der bessere für das Unternehmen.