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Hochwasser Regelmechanismen nicht stimmig

Der Dauerregen hat im Drömling brenzlige Hochwasserlagen geschaffen. Eine davon entstand in Breitenrode.

Von Harald Schulz 28.07.2017, 03:00

Breitenrode/Oebisfelde l Land unter und das, weil es teilweise von Menschen verursacht wurde: So beschreibt Hagen Müller, Geschäftsführer des Gewässer-Unterhaltungsverbandes Obere Ohre in Oebisfelde, die derzeitige Hochwassersituation für den Drömling. Das Grundübel sind selbstverständlich die jahreszeitlich übermäßigen Regenmengen, verdeutlicht Müller. Es wird noch bis zu 14 Tagen dauern, bis das Wasser gewichen sein wird, heißt es vom Unterhaltungsverband Obere Ohre.

Im vergangenen Jahr verzeichnete der Unterhaltungsverband (UV) Obere Ohre für den Bereich Oebisfelde 48 Millimeter Niederschlag, im Juni 51 und im Juli 79 Millimeter. In den selben Vergleichsmonaten in diesem Jahr waren die Werte signifikant erhöht: 89 für den Mai, 129 für den Juni und aktuell zum Monatsende Juli 124 Millimeter. „Das ist ein Plus von 160 Millimeter. Im Raum Klötze und Calvörde sollen noch weit mehr Regenmengen niedergegangen sein“, weiß der Gewässer-Experte.

Dass es nun zu einer solchen brisanten Hochwasserlage, wie die für das Wohngebiet Am Krauchberg/Bürgerdamm gekommen ist, daran haben Einflüsse von Menschenhand durchaus ein Stück weit die Verantwortung mit zu tragen. „Dort und in Buchhorst ist geradezu das Paradebeispiel für nicht stimmige Regelmechanismen passiert“, befindet Müller.

„Wir haben anhand der jeweiligen Pegelstände entsprechend die 140 Stauanlagen und beide Schöpfwerke in dem Bereich geregelt. Letztendlich wurden die Stauanlagen geöffnet, um der Hochwasserlage Herr zu werden“, benennt der Geschäftsführer die Ausgangssituation der ergiebigen Regentage. Was sich allerdings zum natürlichen Hemmschuh entwickelte, so Müller, waren die verkrauteten Gräben.

Nach der aktuellen Verordnung des Landesverwaltungsamtes ist es erst ab dem 1. August eines jeden Jahres gestattet, die Gräben zu räumen. „Während Landwirte mit der Mahd in Naturschutzgebieten grundsätzlich den 1. und 15. Juni sowie den 1. Juli als Starttermine fürs Mähen kennen, müssen unsere Mitarbeiter bis Anfang August abwarten“, ärgert Müller diese für ihn unverständliche Diskrepanz.

„Können Begründungen, wie diese Hochwasserlage, vorgebracht werden, die dann erst noch amtlich anerkannt sein müssen, darf vorzeitig mit dem Krauten begonnen werden. Doch dann stehen meine Mitarbeiter vor vollendeten Tatsachen. Wir laufen der Gefahr hinterher“, sieht Müller eindeutigen Nachbesserungsbedarf.

Die zweite Voraussetzung für Gewässerschutz ist der finanzielle Topf, aus dem alles bezahlt werden muss. Der UV finanziert sich ausschließlich aus Beiträgen. Unterhaltungsleistungen für das Land werden in der Regel spät gezahlt, was ein anderes Problem darstellt. Verzugslos die Gegenleistung zu erbringen, ist so schwierig. Mittlerweile wurden Gräben im Bereich Breitenrode gekrautet und Wassermengen über einen Stichkanal zum Mittellandkanal geleitet.

Auch die Biberdämme und -burgen stellen immer wieder kostspielige oder gar unlösbare Probleme dar. In Breitenroder Gräben mussten nun zwei Burgen in Grabenmitte mit Stämmen durchstoßen werden, damit das angestaute Wasser wieder vom Dorf abfließen kann. Das funktioniert nur mit schwerer Technik, da die massiven Dämme dank des Hochwassers deutlich unter der Wasseroberfläche liegen.