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Kita-Kosten Verpflegung bleibt strittiges Thema

Die Zustimmung des Stadtrates Oebisfelde-Weferlingen für die neuen Kita-Satzungen löst Kritik bei der Stadtelternvertretung aus.

Von Harald Schulz 01.10.2018, 03:00

Oebisfelde l So wie die derzeitige neue Kostenstruktur bei der Verpflegung in den Kindertagesstätten gehandhabt werden soll, kann nicht verfahren werden, heißt es vom Vorsitzenden der Stadtelternvertretung, Marco Sobotta. Die Mitglieder des Gremiums haben sich zusammengesetzt, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen zusammenzutragen. Es soll in der Gesamtheit ersichtlich werden, dass die Kostengestaltung nach unterschiedlichen Paragrafen nicht erlaubt ist.
Die vom Stadtrat verabschiedete Kostensatzung für die Verpflegung ist da nicht eindeutig und geht zu Lasten der Eltern, heißt es von Sobotta für die Stadtelternvertretung. Soll heißen, dass die sogenannte Servicepauschale nicht sozial verträglich ist und dass die Stadtverwaltung diesen Aspekt berücksichtigen müsse. Sobotta verweist dabei grundsätzlich auf ein Schreiben aus dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, dass er im September erhalten hat. Darin heißt es: "Nach Rechtsauffassung des Ministeriums sind die sogenannten mittelbaren Kosten für Verpflegung Bestandteil der Leistungsentgelte, die nach Paragraf 11?a des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) Sachsen-Anhalt verhandelt werden. Also sind es keine direkten Kosten, die den Eltern übertragen werden sollten. Dies scheint aber in den vorgeschlagenen Varianten mit der Servicepauschale der Fall zu sein.
Da diese Rechtsauffassung nicht überall geteilt wurde, wird der Landesgesetzgeber mit der Novellierung des Gesetzes zum 1. Januar 2019 eine eindeutige Klarstellung hierzu vornehmen. Dies ist für das jetzt laufende Verfahren der Stadt Oebisfelde-Weferlingen zu berücksichtigen". Über diese Auffassung wurde Bürgermeister Hans-Werner Kraul (CDU) bereits im April 2018 durch die Staatssekretärin Susi Möbbeck informiert, verweist Referatsleiter Siegfried Hutsch in dem Anschreiben.
Hutsch betont, dass die gesetzliche Zusicherung zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt vorsehe, dass der Träger einer Tageseinrichtung auf Wunsch der Eltern die Bereitstellung einer kindgerechten Mittagsverpflegung zu sichern habe. Eine Pflicht zur Inanspruchnahme von Verpflegungsleistungen bestehe nicht. Auch weitere Regelungen treffe das KiföG nicht. Das Gesetz schreibe auch nicht vor, dass Eltern Verpflegung in Anspruch nehmen müssten.
Auch wenn alle Eltern befragt würden, bliebe ungeklärt, wie die Entscheidungsprozesse transparent in der jeweiligen Kindertagesstätte vollzogen und umgesetzt werden. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn jeder Standort in Abstimmung mit Eltern, Elternvertretungen und Kuratorium befragt und ein Votum abgeben würde, so der Ministeriumsvertreter.