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Raupenbefall Spinnerbrut stets im Blick

Schnell hat die Stadtverwaltung Oebisfelde-Weferlingen auf den Befall von Eichenprozssionsspinner in zwei Dörfern reagiert.

Von Harald Schulz 01.06.2018, 23:00

Breitenrode/Oebisfelde l Mit Anrufen und in WhatsApp-Mitteilungen drückten Einwohner von Breitenrode in den vergangenen Tagen ihre Befürchtungen aus, dass durch den Baumbefall von Raupen des Eichenprozessionsspinners (EPS) in Breitenrode durchaus gesundheitliche Probleme für Kinder auf dem Schulweg auftreten könnten. Es wurde sogar befürchtet, dass das Dorffest Mitte Juni dank des EPS-Befalls ausfallen könnte.

Die Volksstimme fragte im Oebisfelder Rathaus in der Sache an. Uwe Dietz, in der Verantwortung als stellvertretender Bürgermeister der Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen, informierte, dass die Stadtverwaltung aufgrund der bereits in den Vorjahren aufgetretenen Beeinträchtigungen in Bereichen bekannten Befallbereichen, insbesondere im Ortsteil Buchhorst, Vorsorgemaßnahmen gegen die EPS-Brut durch eine Fachfirma veranlasst hatte.

Ungeachtet dessen, so Dietz, ist aber die Ausbreitung des Schädlings weiter vorangeschritten. Unmittelbar nach Bekanntwerden einer weiteren Ausbreitung im Umfeld von Wohnbereichen in den Ortsteilen Buchhorst und Breitenrode hat die Stadtverwaltung für die betroffenen öffentlichen Bereiche weitere Sofortmaßnahmen ergriffen. Darunter fallen auch das Absaugen und Entsorgen von EPS-Vorkommen im Bereich des Breitenroder Festplatzes. Auch am landwirtschaftlichen Weg in Richtung Grundstück Bauernende 45, dort befinden sich die befallenen Bäume größtenteils auf privaten Grundstücken, wurden Hinweisschilder „Achtung EPS“ aufgestellt. Ein weiterer Befall auf öffentlichen Flächen in unmittelbarer Nähe von Wohnbebauung ist zurzeit nicht bekannt, heißt es vom stellvertretenden Bürgermeister und Bauamtsleiter.

Grundsätzlich gilt, dass die Zuständigkeit der Bekämpfung des EPS nach dem Biozidrecht auf Privatgrundstücken dem jeweiligen Grundeigentümer obliegt. Im allgemeinen Siedlungsbereich sind dagegen die Gemeinden und Verbandsgemeinden als Gefahrenabwehrbehörden zuständig, verweist Dietz auf bestehende Gesetze und Verordnungen.