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Verkehrsplanung Problemfall L 22 über und unter Tage akut

Die Baumaßnahmen an der Landesstraße 22 für Buchhorst sind schon lange in der Planung. Nun kommt eine abgängige Kanalisation hinzu.

Von Harald Schulz 06.09.2018, 03:00

Wassensdorf/Buchhorst l Doch durch diesen Schaden am Abwasserkanal wird ein mögliches Gesamtvorhaben nicht einfacher in der Durchführung – nur dringlicher. Wie von Bauamtsleiter der Kommune Oebisfelde-Weferlingen, Uwe Dietz, auf Anfrage zu erfahren war, planen aktuell und quasi an einem Tisch die Landesstraßenbaubehörde (LSBB) Sachsen-Anhalt, die Stadtverwaltung und die OeWA an einem Konzept, das zielführend sein soll und zudem auch bürgerfreundlich umgesetzt werden kann. Das weitaus größere Problem, als die Holperpiste und der kaputte Regenwasserkanal, ist nämlich die Verkehrsführung für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten.

Auf Initiative der OeWA soll die abgängige, also defekte Regenwasserkanalisation im Bereich der Ortsdurchfahrt L 22 in Wassensdorf von der Kreuzung Dorfstraße/Schönhagener Weg bis zum Ortsausgang Richtung Buchhorst erneuert werden. Im Rahmen der Projektabstimmung mit der zuständigen LSBB wurde festgelegt, dass in diesem Zusammenhang ein grundhafter Ausbau der Fahrbahn erfolgen soll.

Diese Maßnahme sollte unter Vollsperrung bereits im kommenden Jahr umgesetzt werden. Da aber voraussichtlich im Zeitraum 2020/2021 ein grundhafter Ausbau der L 22 im Bereich der Ortslage Buchhorst erfolgen soll, hat die Stadtverwaltung gegenüber der LSBB dargelegt, dass die beiden Maßnahmen zeitlich so koordiniert werden sollten, dass möglichst eine parallele Ausführung erfolgen kann.

Damit bezweckt das Bauamt, dass insbesondere für die Buchhorster Bürger der Zeitraum der Vollsperrung und die damit einhergehende Umleitung auf ein möglichst geringfügiges Zeitfenster beschränkt wird. Diese planerische Offerte wurde vom Bauamt auch jüngst dem Bau- und Vergabeausschuss so präsentiert.

Die derzeitige LSBB-Planung sieht vor, durch die Sanierung in Wassensdorf die Fahrbahn auf eine Breite von 6,50 Meter einzuengen. Auch werden die Fahrbahnnebenräume angepasst. Insgesamt kommt es dadurch zu deutlichen Veränderungen der Fahrbahnverhältnisse, heißt es in einer Sitzungsvorlage.

Derzeit ist es aufgrund der gegebenen Breite der Fahrbahn möglich, seitlich am Fahrbahnrand zu parken, ohne den Begegnungsverkehr einzuschränken. Das wird nach Abschluss der Maßnahme dann nicht mehr möglich sein, soweit der Stand dieser Planungen.

Zur weiteren Abstimmung der Rahmenbedingungen für das Ausbauprojekt hat die LSBB die Stadt aufgefordert, Stellungsnahmen darüber abzugeben, ob am seitlichen Fahrbahnrand gesonderte Parkbuchten angeordnet werden und wie die Zufahrten gestaltet werden sollen. Grundsätzlich weist das Bauamt darauf hin, dass alle Maßnahmen, die nicht unmittelbar als Anpassungsmaßnahmen zur Erneuerung der Straße anzusehen sind, durch die Stadt zu finanzieren wären. Für derartige Maßnahmen seien dann auch entsprechende Anliegerbeiträge zu erheben. Die derzeitige Parksituation auf der Fahrbahn sei in erster Linie durch die gegebene Fahrbahnbreite begründet. In der Regel besteht aber die Möglichkeit für die Anlieger, ihre Fahrzeuge auf ihren Grundstücken abzustellen, so die Sichtweise des Bauamtes.

Darüber hinaus werden durch die veränderte Fahrbahnbreite Verlängerungen der bestehenden Grundstückszufahrten erfolgen, die je nach Anordnung der neuen Fahrbahn für das Abstellen der Fahrzeuge der Anlieger genutzt werden könnten. Aus Sicht des Bauamtes wäre eine Anordnung von Parkbuchten daher nicht zwingend erforderlich.

Mit Blick auf die Parkfläche am Ortsausgang Richtung Buchhorst sieht das Bauamt keinen Bedarf für grundlegende Veränderungen. Eine vollständige Befestigung der vorhandenen Parkfläche wird nicht für erforderlich gehalten. Hier sollten lediglich zwei befestigte Zufahrten in einem Ausmaß von 5 bis 6 Meter errichtet werden, so die Auffassung aus dem Amt. Die Anbindung des Parkraumes soll nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Der Ausbau soll jeweils bis zum Ende der Radien in Asphalt erfolgen.

Zum Standort und Aufbau der Bushaltestellen, so die amtliche Meinung, müssten die vorhandenen Bushaltestellen behindertengerecht, durch Einbau von Kassler Borden, gestaltet werden.

Wie Bauamtsleiter Uwe Dietz zudem betonte, müsste durch den Ortschaftsrat Oebisfelde im Rahmen seiner Zuständigkeit zu den einzelnen Ausbauparametern eine Festlegung getroffen werden. Die große Stellschraube hat aber die LSBB in der Hand.