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Friedhöfe Vorlage kommt erneut auf den Tisch

In Sachen Friedhofssatzung gibt es offenbar Bewegung. Im Bauausschuss soll nächste Woche darüber beraten werden.

Von Sebastian Pötzsch 19.09.2015, 01:01

Oschersleben l „Wenn die Gebühren für die Nutzung der Trauerhallen weiterhin so hoch bleiben, fürchte ich um die Trauer- und Bestattungskultur in Oschersleben“, sagt Walter Klinzmann. Mit seinem Bestattungsunternehmen sei er in der gesamten Region im Einsatz. Doch nirgends seien die Kosten für die Benutzung der Zeremoniengebäude so hoch wie hier. „In einigen Ortsteilen nehmen Angehörige bereits in Kirchen von ihren Verstorbenen Abschied, um Geld zu sparen“, berichtet Klinzmann weiter.

Deswegen erneuert er sein Angebot an die Stadträte und die Oschersleber Stadtverwaltung, sich mit ihm zusammenzusetzen und seine Vorschläge anzuhören. So sollten durch die Friedhofsverwaltung angebotene Zusatzleistungen für Einnahmen sorgen, mit denen wiederum die hohen Betriebskosten für die Trauerhallen kompensiert werden könnten. Beispielsweise schlägt der Bestatter vor, dass Mitarbeiter der Stadt künftig das Öffnen und Schließen von Grabstellen sowie Grabpflege übernehmen sollten. „Das würde zusätzliche Einnahmen von mehreren tausend Euro bedeuten. Bisher übernehmen diese Aufgaben Bestatter oder Gärtnereien“, sagt Klinzmann. Außerdem fragt er sich, warum die Gebühren für das Öffnen und Schließen von Urnengrabstellen von einst 85 auf jetzt 48 Euro gesenkt worden sind.

„Wir können die Gebühren aus einzelnen Positionen innerhalb der Satzung nicht verschieben“, wiederholt Baubetriebsamtsleiter Steffen Czerwienski seine Position, die er bereits in einem Volksstimme-Artikel vom Oktober des vergangenen Jahres vertrat. Dennoch bekräftigt er seine Einladung an Walter Klinzmann, ihm seine Vorschläge in einem Gespräch näher zu erläutern.

Die aktuelle Friedhofsgebührensatzung war in der Stadtratssitzung vom Oktober 2014 abgesegnet worden. Mit Inkrafttreten am 8. November des vergangenen Jahres hatten sich die Gebühren für die Nutzung der Trauerhallen von 150 auf 310 Euro erhöht. Daraufhin hatte die FUWG eine Beschlussvorlage über die Änderung der Satzung auf den Weg gebracht. Demnach sollten die Kosten für die Nutzer um die Hälfte auf 155 Euro reduziert werden. Die Gebühr in Höhe von 310 Euro „stellt eine Kostenerhöhung zur bis dahin bestehenden Gebühr von rund 100 Prozent dar“ und sei unzumutbar, begründete die Fraktion.

Doch in der Hauptausschussitzung am 26. August lehnten die Mitglieder den FUWG-Antrag mehrheitlich ab, weil zur Gegenfinanzierung rund 24 000 Euro fehlen. Im Stadtrat vor eineinhalb Wochen wurde die Beschlussvorlage in die Ausschüsse zurückverwiesen. Dort sollen die Vorschläge des Bestatters Klinzmann gehört und beraten werden.

Unter dessen erklären Steffen Czerwienski und seine für die Friedhöfe zuständige Kollegin im Baubetriebsamt, Astrid Häbecke, noch einmal die Kostenzusammensetzung: „Für alle zwölf Trauerhallen in Oschersleben und den Ortsteilen entstanden Kalkulationskosten in Höhe von mehr als 48 000 Euro. Diese Kosten ergeben sich aus der Unterhaltung der Grundstücke, Strom- und Wärmelieferung, Gebäudeversicherung, der Abschreibung sowie der Betreuung der Hallen durch die städtischen Mitarbeiter“, sagt der Amtsleiter. „All diese Kosten werden durch die durchschnittliche jährliche Nutzungszahl von 156 geteilt, woraus sich die Gebühr von 310 Euro ergibt“, rechnet Astrid Ertmer vor.

Diese Verfahrensweise habe der Stadtrat so festgelegt, um kostenintensivere Feierhallen zu entlasten und aus solidarischen Gründen in der Kernstadt und den Ortsteilen einen einheitlichen Gebührensatz festzulegen. „Wäre dieser Gedanke unberücksichtigt geblieben, müssten die Betriebskosten beispielsweise für die Trauerhalle in Neindorf in Höhe von 1319 Euro auf eine Nutzung pro Jahr umgelegt werden. Das müssten die Hinterbliebenen einer Trauerfeier dann tatsächlich zahlen“, unterstreicht Ertmer.

„Wir sind uns durchaus bewusst, dass die Trauerhallen nach der Gebührenerhöhung herzurichten sind“, ergänzt Czerwienski. So seien aktuell Reparaturen in Groß Germersleben beauftragt worden. Weitere Maßnahmen würden in künftige Haushaltsplanungen aufgenommen. „Die durch die FUWG vorgeschlagene Absenkung der Nutzungsgebühren müssten nicht nur an anderer Stelle durch Einsparungen kompensiert werden. Auch die Unterhaltung der Trauerhallen müsste mit weniger Mitteln gestemmt und wichtige Instandhaltungsmaßnahmen auf Eis gelegt werden“, betont der Amtsleiter weiter. Bereits jetzt gebe es in Peseckendorf kein angemessenes Zeremoniengebäude mehr. Ferner würden unaufschiebbare Aufwendungen aus dem Stadthaushalt zu finanzieren sein. Freiwillige Aufgaben wie die Vereinsförderung beispielsweise würden das Nachsehen haben.