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Bebauungsplan Platz für bis zu 30 Häuser in Emmeringen

Der Bauausschuss hat einen Bebauungsplan für den Oschersleber Stadtteil Emmeringen gebilligt. Hier soll Platz für bis zu 30 Häuser sein.

Von Sebastian Pötzsch 21.02.2019, 00:01

Emmeringen l Dass der Oschersleber Stadtteil Emmeringen attraktiv für junge Familien ist, daran ließen die Einwohner in jüngerer Vergangenheit keine Zweifel aufkommen. So engagieren sich in den Vereinen „Dorfclub“ und „Kirche und Kunst“ auch viele junge Menschen und Familien.

Nun soll es weitergehen mit dem Zuzug von Familien – entgegen den landläufigen Trends. So sehen Berechnungen von Statistikern einen demografischen Wandel voraus. Die Bevölkerung nimmt zahlenmäßig ab, der Anteil der Älteren wird immer größer werden.

Nicht so in Emmeringen. Hier wird weiterhin Potential für den Zuzug junger Familien gesehen. Mit dem durch die Mitglieder des Bauausschusses jüngst gebilligten Papier nun wird ein weiterer Schritt in diese Richtung getan. „Mit dem Bebauungsplan soll die Grundlage für die Errichtung von Wohnbauland geschaffen werden“, erläuterte Baubetriebs- amtsleiter Steffen Czerwinski. Das geht aus dem Protokoll der Ausschusssitzung hervor.

Der Bebauungsplan sieht die Errichtung von bis zu 30 Eigenheimen auf einer Fläche von knapp 2,6 Hektar an der Emmeringer Straße zwischen Bushaltestelle und Kleiner Kirchtalbreite vor. Es sollen sowohl Einzel- als auch Doppelhäuser zulässig sein. Die Baugrundstücke sollen durch eine Straße innerlich erschlossen werden, die äußere Erschließung erfolgt über die Emmeringer Straße. Ferner müssen Strom-, Trinkwasser- und Schmutzwasserleitungen verlegt werden. Zur Entwässerung sollen die Baugrundstücke an einen Regenwasserkanal angeschlossen werden, der wiederum einen Teil des Wassers in den Pfefferbach ableitet. Ein Regenwasserrückhaltebecken könnte nördlich des Spielplatzes entstehen.

Laut dem Protokoll hat es während der Bauausschusssitzung einigen Diskussionsbedarf gegeben. So warf Sven Goltz (FUWG) ein, dass Teile der für den Bau vorgehaltenen Fläche in Besitz verschiedener Eigentümer sein sollen. „Wir können ja nicht etwas beschließen, wenn ein Grundstückseigentümer sagt, ‚ich mache das nicht‘“, wird Goltz im Protokoll zitiert. Ansonsten passe für ihn die Planung für die Bebauung. Auch Anke Hustedt (SPD) wollte genau wissen, wie die Aufteilung der Eigentumsverhältnisse ist. Darauf konnte Ausschussvorsitzender Torsten Schubert (CDU) keine Antwort geben. Allerdings, so der Lokalpolitiker, könne grundsätzlich trotzdem zunächst über das Gebiet eine Planung durchgeführt werden. Ferner würden alle Grundstückseigentümer an den Planungen beteiligt. „Er kann genau wie jeder andere seine Meinung, Einwände oder Anregungen einbringen“, erklärte Schubert.

Tatsächlich, so sah es die Beschlussvorlage zum Bebauungsplan ebenfalls vor, liegt das Papier öffentlich aus. So können Bürger noch bis zum Freitag, 15. März, den Entwurf einschließlich der Begründung einsehen. Die Unterlagen liegen in der Stadtverwaltung, Haus 2, im Peseckendorfer Weg 3 öffentlich aus. Stellungnahmen können bis Mittwoch, 20. März, im Fachbereich „Bauen und Umwelt“ abgegeben werden.

Der Stadt Oschersleben entstehen keine Kosten, die mit der Aufstellung des B-Planes zusammenhängen. Diese haben der oder die Grundstückseigentümer zu tragen. Die Finanzierung des B-Planes sowie die innere und äußere Erschließung ist in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger geregelt.