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Beißvorfälle Steigende Kosten für aggressive Hunde

Insgesamt drei in der Verwaltung in Gröningen gemeldete Beißvorfälle mit Hunden hat es 2018 in der Westlichen Börde gegeben.

Von Sebastian Pötzsch 14.12.2018, 00:01

Gröningen l „Wir mussten in diesem Jahr bisher drei Hunde sicherstellen, nachdem eine Gefährlichkeit festgestellt wurde“, erzählt Nicole Schliebener, Hauptamtsleiterin und stellvertretende Verbandsgemeindebürgermeisterin der Westlichen Börde. In zwei Fällen hätte ein Hund einen anderen Hund gebissen, in einem Fall sei sogar eine Person verletzt worden. Außerdem lägen noch zwei weitere Fälle aus dem Jahr 2017 vor.

Laut dem Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren des Landes Sachsen-Anhalt, gemeinhin als Hundegesetz bekannt, ist nun die Verbandsgemeinde gefordert. Denn sie ist für die Durchsetzung von entsprechenden Maßnahmen zuständig. Wenn also ein Hund auffällig wird, muss er zunächst durch die Verwaltung sichergestellt und anschließend eine Gefährlichkeit festgestellt werden. „Dazu wird jede Partei angehört“, erklärt Schliebener. „Erhärtet sich der Verdacht, dass ein Hund atypisch aggressiv ist, wird dieser als gefährlich eingestuft, um die Bevölkerung vor weiteren Vorfällen zu schützen. So will es der Gesetzgeber“, ergänzt Daniela Bärenroth, im Ordnungsamt für Gefahrenabwehr zuständig. Dies sei in diesem Jahr schon drei Mal vorgekommen.

Doch habe der Halter noch immer die Chance, seinen Vierbeiner zurück zu erhalten. Das funktioniere aber nur, wenn er die ihm gestellten Auflagen einhält. „Das jeweilige Herrchen muss die Voraussetzungen für das Halten seines Hundes erfüllen. Dazu gehört die Vorlage eines Führungszeugnisses, eines Wesenstestes des Hundes sowie eines Sachkundenachweises des Halters, den er über das Landesverwaltungsamt ablegen kann“, erläutert Daniela Bärenroth weiter. Außerdem muss der Hundebesitzer eine Versicherung nachweisen sowie seinen Vierbeiner mit einem Transponder ausstatten, also einem Chip, der unter die Haut des Hundes eingepflanzt wird. „Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Besitzer eine Erlaubnis zur Haltung von gefährlichen Hunden“, konkretisiert Nicole Schliebener.

Doch genau hier liegt die Crux: Denn laut den beiden Verwaltungsmitarbeiterinnen haben die betroffenen Halter in der Westlichen Börde jene Auflagen nicht erfüllt, trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderungen. „So verbleiben die Hunde weiter im Tierheim. Die Kosten werden den Haltern zwar in Rechnung gestellt“, sagt die Hauptamtsleiterin, „aber die sind wirtschaftlich nicht in der Lage, die Rechnungen zu bezahlen. Also bleibt das Tier dann bei uns.“ Wenn die Unterbringung in einer Tierpension pro Tag 14,28 Euro beträgt, kommen für acht Wochen ganz schnell mehr als 800 Euro zusammen, die die Halter oft nicht stemmen können – oder wollen. Denn, so berichten die beiden Damen aus der Verwaltung, kommt es oft vor, dass sich eben jene Halter ganz unkompliziert einen anderen Hund anschaffen. „Hier fehlt einfach das Bewusstsein“, resümiert Schliebener und fügt hinzu: „Da sind uns leider die Hände gebunden.“

Lichtblick sei einzig die Möglichkeit der Verwertung nach einer Frist von einem Jahr. „Das heißt, dass die Hunde dann zur Weitergabe an andere Halter für ein Entgelt freigegeben werden können. Doch leider will diese Vierbeiner aufgrund ihrer Vergangenheit meist niemand mehr haben“, berichtet sie weiter. So bleibt die Verbandsgemeinde auf den Kosten für die Unterbringung sitzen.

Deshalb hatten die Mitglieder des Hauptausschusses während ihrer jüngsten Sitzung über eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 7500 Euro zu entscheiden, zusätzlich zu den bereits im Haushalt für die Unterbringung von Prblemhunden bereitgestellten 27.000  Euro. Der Verbandsgemeinderat muss in seiner Sitzung am 18. Dezember darüber votieren.

Nun will die Verwaltung ausloten, wie diese ausufernden Kosten künftig reduziert werden können. Laut Nicole Schliebener sind die Sicherstellungen von Hunden nicht vorhersehbar, so dass die Planung für 2018 aufgrund der in den Vorjahren passierten Vorfälle erfolgte. „Deshalb müssen wir Wege prüfen, um genau diese Kosten zu senken“, betont sie.

Denkbar sei beispielsweise eine Ausschreibung, um eventuell günstigere Unterbringungsmöglichkeiten zu finden. „Wir können uns auch vorstellen, mehr und bessere Werbung für die zu vermittelnden Hunde zu machen“, schlägt die stellvertretende Bürgermeisterin vor. Und Kollegin Daniela Bärenroth ergänzt: „Es gibt Kommunen, die den Wesenstest für Hunde durch den Eigentümer vorschreiben. Auch das wird geprüft.“ Doch stellt sie am Ende auch klar: „Aus der Verpflichtung werden wir nicht rauskommen.“