1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Oschersleben
  6. >
  7. Schlichten und Justiz entlasten

Dank für Ehrenamt Schlichten und Justiz entlasten

Der Direktor des Amtsgerichtes Oschersleben, Dietmar Beddies, hat vier langjährige Schiedspersonen geehrt.

Von Sebastian Pötzsch 26.02.2016, 00:01

Oschersleben l „Zwei Streithähne zusammenzuführen und am Ende eine Einigung zu erzielen, das macht mich schon ein bisschen stolz“, erzählt Martin Löschner. Bereits im Jahr 1996 wurde der Hornhäuser vereidigt und ist damit der dienstälteste Schiedsmann im Bereich Oschersleben. Der Hang zu diesem Ehrenamt liege in seiner Familie. „Mein Opa war seinerzeit schon Schiedsmann. Verhandlungen wurden in seiner Schneiderwerkstatt durchgeführt, wie mir meine Oma erzählte“, berichtet Martin Löschner weiter.

Für ein bis zwei Fälle pro Jahr werde er angerufen. Meist gehe es um Streitigkeiten, die das Nachbarrecht betreffen, oder schlicht um Beleidigungen. „Immer wieder kommt es vor, dass Streithähne über einen längeren Zeitraum nicht mehr miteinander reden. Da ist es ganz gut, wenn eine dritte Person, also eine Schiedsperson, zuhört und erfragt, wo denn genau der Schuh drückt“, erklärt der Hornhäuser, der beruflich in der Landkreisverwaltung arbeitet. Sowie sich eine Seite in die Lage der anderen Seite versetze und der Frust in geregelten Bahnen abgeladen werde, „kommt es ganz oft vor, dass eine Einigkeit erzielt wird. Das ist auch der Sinn einer Schiedsperson“, erzählt Martin Löschner über sein Ehrenamt weiter.

14 Schiedspersonen sind aktuell im Bereich Oschersleben tätig, vier sind am Mittwoch im Auftrag der Landesjustizverwaltung erstmalig mit einer Urkunde und einer Flasche Sekt geehrt worden. „Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Unterstützung unserer Arbeit. Mit Ihrem Ehrenamt tragen sie zur Entlastung der Justiz bei“, gratuliert der Direktor des Amtsgerichtes Oschersleben, Dietmar Beddies, den Schlichtern.

Eine Schlichtung kann hilfreich sein, weil sie Zeit und Nervenkraft spart und zudem kostengünstiger ist als der Gang vor Gericht. Hier kommen die Schiedspersonen ins Spiel, die als ehrenamtliche Schlichter zuständig sind für Verfahren, in denen das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt. Das können Strafsachen sein wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Vollrausch.

„Allerdings entscheiden Schiedspersonen nicht. Sie führen rechtlich einen Vergleich herbei, also einen Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien“, erklärt Martin Löschner. Nur einmal in seiner Zeit als Schiedsperson sei es vorgekommen, dass sich die Seiten nicht haben einigen können. Wenn es soweit kommt, sei der Gang vor Gericht unumgänglich. Allerdings müsse dann das Scheitern auch nachgewiesen werden.

Frustrieren tue ihn das nicht, ganz im Gegenteil. Martin Löschner will als Schiedsmann noch Jahre weiter schlichten bis ins Rentenalter hinein, „solange es die Gesundheit mitmacht.“