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Einsturzgefahr Giebel neigt sich gefährlich

Ein ruinöses Backsteinhaus in Eilsleben lässt bei Einwohnern Sorge um die öffentliche Sicherheit aufkommen. Der Eigentümer muss handeln.

Von Ronny Schoof 13.05.2016, 01:01

Eilsleben l Die Giebelfront wirkt in sich noch einigermaßen stabil, doch die Biegung nach außen ist unübersehbar. Das löchrige Dach drückt gegen die Wand; Sparren, Balken und sogar junge Birken drängen ans Licht. „Hier gilt es zu handeln, Abhilfe zu schaffen und der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen“, sagt Frank Seitenglanz. Der Eilsleber hält den über Jahre fortgeschrittenen Verfall des Gebäudes nahe einer der Hauptverkehrsadern im Ort, Höhe Schulgasse/Kirchstraße, für bedenklich. „Der Westgiebel hat sich mittlerweile schon sehr nach außen geneigt. Aus meiner Sicht besteht große Gefahr, dass dieser in sich zusammenbricht und das marode Dach auf die Straße und den Fußweg stürzt.“

Da sich Einrichtungen wie Arztpraxen, Apotheken, Rathaus und Verwaltung sowie eine Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe zu der Ruine befinden, sei das öffentliche Umfeld des Objekts auch entsprechend belebt: „Hier kommen Passanten lang, Fahrschüler und Autos“, verdeutlicht Seitenglanz, „so dass durch den Zustand des Objekts und auch des betreffenden Grundstücks eine erhebliche Gefahr gegeben ist. Gemeinde und Ämter sollten sich des Problems rasch annehmen.“

Das ist, wie so oft in solchen Fällen, allerdings nicht mit einem Handstreich erledigt, da es sich um Privateigentum handelt und somit bestimmte Verfahrenswege vorgegeben sind. Uwe Baumgart, Pressesprecher des Landratsamts in Haldensleben, erklärte dazu gegenüber der Volksstimme: „Es ist ein noch laufendes Verwaltungsverfahren, weshalb wir noch keine Detailauskünfte erteilen können.“ Der Sachverhalt sei bei der Bauaufsicht des Landkreises aber seit Ende 2015 aktenkundig.

„Allgemein kann man feststellen“, betonte Baumgart, „dass sich die Bauaufsichtsbehörde unter der Zielstellung, erforderliche Sicherungsmaßnahmen am Objekt zu erreichen, mit dem Eigentümer zu einem Vororttermin getroffen hat. Dabei wurden die zu realisierenden Maßnahmen abgestimmt, die erforderlich sind, damit von diesem Objekt künftig keine öffentliche Gefahr ausgeht. Dafür wurde dem Eigentümer zunächst eine Frist aufgegeben.“ Über welchen Zeitraum sich diese Frist erstreckt, sagte Baumgart nicht.

Das Ordnungsamt Obere Aller, das den Fall im Dezember an das zuständige Bauordnungsamt des Landkreises übergeben hatte, ergänzte auf Volksstimme-Nachfrage: „Zu Beginn des Jahres kam es zu einem Eigentümerwechsel, sodass das Verwaltungsverfahren neu begonnen wurde.“ Die Verwaltung bestätigte zudem, dass der neue Eigentümer nach einer Begehung vor Ort zugesagt habe, Sicherungsmaßnahmen am Gebäude vorzunehmen.